Hilfsmittel

45.000-Euro-Milchpumpen-Retax

, Uhr
Berlin -

Regelmäßig müssen sich Apotheker über unberechtigte Retaxationen der Krankenkassen ärgern. Erst nach aufwändigem Einspruch wird dann gezahlt. Besonders bitter ist das bei hochpreisigen Arzneimitteln. Als ein Apotheker aus Baden-Württemberg eine Retaxation der DAK über fast 45.000 Euro in der Post hatte, musste er zunächst auch einmal schlucken – und dann schmunzeln. Denn die Kasse hatte vollkommen recht.

Eine Kundin hatte in der Apotheke eine Milchpumpe geliehen. Bei der DAK müssen Apotheken – wie bei anderen Kassen auch – nach §302 Sozialgesetzbuch V (SGB) abrechnen. „In diesen Fällen muss die Hilfsmittelpositionsnummer der ausgeliehen Milchpumpe aufgedruckt werden. Soll also nach §302 abgerechnet werden, ist die PZN der Milchpumpe einzugeben“, erklärt der Apotheker.

Mit der Eingabe der Kassennummer werde die Hilfsmittelpositionsnummer angedruckt. Bei der DAK sei die allgemeine PZN für die Miete einzugeben. Daher sei kein automatischer Ersatz durch die Hilfsmittelpositionsnummer erfolgt, so der Apotheker.

In der Theorie ist das keine Kunst, aber in der Praxis unterlaufen natürlich immer mal Fehler: Versehentlich wurde in der Apotheke die eingegebene PZN mit dem Verkaufspreis der Pumpe und den Miettagen multipliziert. Dadurch kam ein Abrechnungspreis von 44.982 Euro zusammen. Da die Apotheke zu einem umsatzstarken Filialverbund gehört, fiel die Summe nicht sofort auf.

Das änderte sich natürlich, als die DAK den Betrag retaxierte. Dem Apotheker ist die Sache reichlich unangenehm, da er die Kasse nicht übers Ohr hauen wollte. Es sei schlichtweg durchgerutscht.

Die Approbierte in der Apotheke hatte das Rezept sogar noch abgezeichnet. „Trainiert Formfehler zu erkennen, schauen die Mitarbeiter aber heute den Betrag nicht mehr richtig an. Früher haben wir Rezepte über 1000 Euro wie rohe Eier behandelt. Sie mussten dem Abrechnungszentrum separiert angeliefert werden“, berichtet der Apotheker.

Im Zuge der inflationär steigenden Preise und der notwendigen Prüfung auf Formfehler gehe das Wichtigste einfach auch mal unter, gibt er zu. „Die DAK hat es ja bemerkt“, sagt der Apotheker, der bei der Retaxation verständlicherweise aus allen Wolken gefallen ist.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Mehr aus Ressort
Kein Bewusstsein für Leistung vorhanden
Notdienst: Apotheker für 50 Prozent Luxus-Aufschlag
Neue Nische für Zwischenhändler
Skonto über Großhandelsapotheken?

APOTHEKE ADHOC Debatte