Hessen bietet Clearingstelle an Yvette Meißner, 11.03.2011 11:17 Uhr
Bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen für Hilfsmittel unterstützt inzwischen auch der Hessische Apothekerverband seine Mitglieder. Zum Jahresbeginn hat die eigene Clearingstelle die Arbeit aufgenommen. Dort sollen Anfragen zu Hilfsmittel-Rezepten und Retaxationen unbürokratisch geklärt sowie die Abwicklung mit den Krankenkassen übernommen werden.
„Die Vertragssituation für Hilfsmittel ist inzwischen sehr komplex. Für Apotheker ist es schwierig, den Überblick zu behalten“, erklärt Thomas Platz, der beim Verband für die Clearingstelle verantwortlich ist. Immer wieder würde es Probleme bei der Abgabe von Hilfsmitteln geben. Die Apotheker hätten gar keine Zeit, sich bei Krankenkassen nach dem Stand ihrer Genehmigungen zu erkundigen, so Platz, der früher Vertragsreferent bei einer Kasse war.
Nach der Testphase im Dezember, an der die Apotheken der Vorstände teilgenommen haben, ist die Stelle im Januar an den Start gegangen. Inzwischen nutzen rund 100 Apotheken den Service. Bei Platz laufen im Schnitt 50 Anfragen pro Tag an. Geschätzt jedes vierte Rezept müsse gar nicht bei der Kasse eingereicht werden, sondern sei direkt abrechenbar, so Platz. Für die Bearbeitung zahlen die Apotheken eine monatliche Gebühr von 25 Euro netto. Dafür können sie die Clearingstelle uneingeschränkt in Anspruch nehmen.
Noch erhalten die Kassen die Formulare in Papierform. Zwar fordern Barmer/GEK und Techniker Krankenkasse vertraglich die Einreichung in elektronischer Form. Bislang gelten jedoch Übergangsfristen. Daher sucht man auch bei der Clearingstelle mittelfristig eine Lösung für elektronische Kostenvoranschläge.
Der Verband bietet den Service nicht nur den eigenen Mitgliedern an. Apotheken aus dem Saarland können seit März ihre Hilfsmittelrezepte in Hessen prüfen lassen. In Rheinland-Pfalz läuft derzeit die Testphase, für Thüringen ist ein entsprechendes Angebot geplant.