NARZ schickt Rechnung über 23 Cent APOTHEKE ADHOC, 19.01.2015 14:23 Uhr
Retaxationen im Centbereich sorgen in Apotheken immer wieder für Ärger: Absurd groß scheint der Aufwand gemessen an der Höhe der Rückforderungen der Krankenkassen. Doch manchmal sind die eigenen Leute nicht besser, wie Apotheker Dr. Jochen Vetter aus Tübingen erfahren musste: Vom Norddeutschen Apothekenrechenzentrum (NARZ) erhielt er eine Rechnung über 23 Cent für den Herstellerrabatt einer Eigenmarke.
Vetter vertreibt in seiner Bären-Apotheke die Schmerzmittel Ibuprofen und Paracetamol als Eigenmarken. Damit in der Software mögliche Interaktionen angezeigt werden, hat er bei der Informationsstelle für Arzneimittel (IfA) in Frankfurt eine PZN beantragt. Die Produkte sind seit Dezember im ABDA-Artikelstamm gelistet.
Eine der betroffenen PZN wurde in einer anderen Apotheke offenbar versehentlich auf ein Kassenrezept gedruckt. Denn tatsächlich abgegeben haben konnte der Kollege das „Bären-Ibuprofen“ nicht. Die Präparate sind über eine Standardzulassung im Markt, aber nur in Vetters Apotheken erhältlich.
Bei der Abrechnung forderte das Rechenzentrum standardmäßig den Abschlag beim Hersteller ein – in diesem Fall Apotheker Vetter. Zusätzlich zur Rechnung über 23 Cent erhielt dieser eine CD mit Excel-Tabelle zu dem Datensatz.
Das NARZ erklärte auf Nachfrage, dass Rechnungen zum Herstellerrabatt normalerweise bis zu einem Gesamtbetrag von 20 Euro gesammelt und erst dann verschickt würden. Zum Jahresende müssten aber alle Rechnungen gestellt werden, eine untere Aufgreifschwelle gebe es dann nicht.
Das erklärt, warum zu der einzigen vermeintlichen Abgabe der PZN eine Rechnung gestellt wurde. Über Vetters Fall wurde beim Bremer Rechenzentrum aber schon gesprochen. Denn grundsätzlich solle schon bei jeder Rechnungsstellung die Wirtschaftlichkeit gegeben sein, hieß es. Ein konkreter Betrag, ab dem künftig Briefe und CDs verschickt werden, wurde aber noch nicht festgelegt.
Vetter hat die Rechnung nur an das NARZ zurückgefaxt mit dem Verweis, dass das Produkt als Eigenmarke gar nicht in anderen Apotheken vertrieben werde und eine Bezahlung daher nicht erfolgen könne. Er sieht die Sache mit Humor: „Das NARZ darf sich in dieselbe Ecke zum Schämen stellen wie die Rezeptprüfstellen. Oder wir anerkennen endlich, dass dort wo gehobelt wird, einfach Späne fallen.“
Ärger mit den Herstellerabschlägen gibt es regelmäßig, wenn sich Krankenkassen und Hersteller nicht einig sind, ob ein Produkt als Generikum – mit höheren Abschlag – einzustufen ist oder nicht. Wenn die Kassen die Differenz dann irgendwann absetzen, müssen die Apotheker bei den Herstellern vorsprechen. Für den ganzen Aufwand bei der Abwicklung fordert der Deutsche Apothekerverband (DAV) daher eine Art Inkassogebühr für die Apotheker.