Herstellerabschlag: Ärger mit ADL Alexander Müller, 31.07.2020 14:54 Uhr
Die Apotheker stehen mal wieder zwischen den Fronten: ADL streitet sich wegen des Herstellerabschlags mit den Kostenträgern. Zuerst bleiben dann stets die Rechenzentren der Apotheker auf der Differenz sitzen. Diese setzen sich zwar für die Interessen ihrer Kunden ein und verhandeln hart, müssen die Belastung aber irgendwann an die Apotheken weiterreichen. Diesen Schritt kündigt aktuell das ARZ Haan an. Und wie so oft scheint das zu wirken. Für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh.
Das ARZ Haan informiert seine Kunden über die Probleme mit ADL Pharma. Der Importeur sei zwischen September 2019 und Februar 2020 trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Herstellerrabattes nicht nachgekommen. Es geht um die Einordnung des Immunsuppressivums Cellcept.
Die Hersteller müssen den Kassen gemäß 130a Sozialgesetzbuch V (SGB V) einen Rabatt gewähren, der je nach Einordnung des jeweiligen Präparats variiert. Die Kassen ziehen diesen Abschlag bei der Abrechnung mit den Apotheken ein, die den Betrag wiederum vom Hersteller erstattet bekommen. „Der Apotheke wird also durch das Gesetz eine Inkassoverpflichtung auferlegt. Wir als Apothekenrechenzentrum haben uns dazu bereit erklärt, kostenlos dieses aufwendige Inkassoverfahren für Sie zu übernehmen, jedoch nicht das Ausfallrisiko“, schreibt das ARZ Haan hierzu.
Das Rechenzentrum macht unmissverständlich klar, dass die Apotheken im Zweifel auf dem Geld sitzen bleiben: „Sollten wir bis zur Monatsabrechnung Juli 2020 weiterhin keine Zahlung von der Firma ADL ehalten haben, so sehen wir uns leider gezwungen, Sie mit den unbezahlten Abschlagsbeträgen zu belasten“, heißt es in dem Schreiben, das APOTHEKE ADHOC vorliegt. Die betroffenen Belegnummern mit PZN schickt das ARZ als Anlage mit.
Die Rechenzentren kennen solche Konflikte unisono und wissen auch, dass ab einem gewissen Punkt nur noch der Druck von der Basis hilft. Deshalb ergänzt das ARZ Haan in seinem Schreiben die Kontaktdaten von ADL, damit die Apotheken ihre Forderungen dort direkt geltend machen können.
Das scheint zu wirken. Zwar steht eine Stellungnahme des Importeurs noch aus, der Anrufbeantworter teilt aber bereits proaktiv mit: „Sollte sich Ihr Anliegen um den Herstellerrabatt handeln, schreiben Sie bitte eine eMail an leitung(@)adlgmbh.con oder schicken die Unterlagen mit Ihrer Bankverbindung per Fax an 07033-46669828.“ Das klingt nicht so, als müssten sich die Apotheker auf größeren Widerstand einstellen.
Nervig ist es für die Inhaber trotzdem, denn zumindest der Aufwand bleibt an der Apotheke hängen. „Dieses System muss funktionieren“, schimpft ein Apothekenleiter aus Bottrop. „Das ist eigentlich nicht meine Aufgabe, ich hatte im Studium auch gar kein Inkasso als Fach.“
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) versucht seit Jahren, bei der Politik eine andere Regelung durchzusetzen. Zumindest müssten die Apotheker für die Inkasso-Leistung finanziell entschädigt werden. Bislang wurde diese Bitte vom Gesetzgeber nicht erhört.