Wenn es um das Thema Verblisterung geht, kommt es immer wieder zu heftigen Diskussionen: Oft geht es dann um die Vergütung, die Rolle von Pflegekräften oder kostenlose Blisterangebote von Konkurrenten. In der Praxis stehen verblisternde Apotheken aber auch vor trivialeren Herausforderungen: zum Beispiel, wenn es um die Entsorgung der Blister geht.
Viele Heime fordern von den Apotheken nicht nur eine preiswerte oder sogar kostenlose Verblisterung, sondern auch die Entsorgung der leeren Blister. Auf diesen sind allerdings nicht nur die enthaltenen Medikamente, sondern auch das Heim, der Name des Bewohners und zum Teil sogar Station und Zimmernummer angegeben. Die leeren Packungen unterliegen daher als „Datenschutzmüll“ besonderen Auflagen.
Bei der Entsorgung von Schlauchblistern wird mancher Apotheker kreativ: Er trenne die Vorderseite mit dem Aufdruck von der Rückseite und vernichte sie im Büro-Schredder, erzählt Dr. Stephan Schultes aus dem bayerischen Altomünster, der drei Heime und zwei Pflegedienste beliefert, insgesamt etwa 600 Patienten. Schon einige Geräte seien ihm dabei kaputt gegangen. Ein Kollege habe ihm erzählt, er stecke die Blister in die Waschmaschine, um die Daten abzuwaschen.
Hans-Werner Holdermann, Vorsitzender des Bundesverbands Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV), sieht kein Problem: Pflegeheime müssten bereits jetzt jede Arzneimittelpackung mit dem Namen des Patienten beschriften und diese anschließend als Datenschutzmüll entsorgen. Bei den Blistern sei der Aufwand derselbe.
Unterlagen mit Patientendaten – so die Empfehlung des schleswig-holsteinischen Landeszentrums für Datenschutz – müssen nach einer DIN-Norm vernichtet werden. Als besonders sensible Daten fallen sie unter die Sicherheitsstufe 4, die für geheimzuhaltendes Schriftgut empfohlen wird: Das bedeutet, dass die geschredderten Überbleibsel nicht breiter als 2 Millimeter und nicht länger als 15 Millimeter sein dürfen beziehungsweise kleiner als 30 Quadratmillimeter sein müssen. Ein Wiederherstellen unter Verwendung gewerbeüblicher Einrichtungen oder Sonderkonstruktionen muss ausgeschlossen sein.Holdermann sieht einen Vorteil für Apotheken, die Blisterzentren beauftragen statt selbst zu verblistern: Jeder Herstellbetrieb biete an, die leeren Blister zu entsorgen, falls dies vor Ort nicht möglich sei. Der Datenschutzmüll werde in abgeschlossenen Containern gesammelt und dann vernichtet.
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