Preisentscheidung liegt bei Kammern

HBA: Partner weiter interessiert

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Berlin -

Die Apothekerkammern haben die Verträge über die elektronischen Heilberufsausweise (HBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B) neu ausgeschrieben. Bisherige Partner signalisieren, sich für weitere fünf Jahre binden zu wollen. Sollten diese allerdings nicht mehr an Bord sein, müssen Apotheken neue Ausweise beantragen, auch wenn diese noch nicht abgelaufen sind.

Für die kommenden fünf Jahre suchen die Landesapothekerkammern neue Partner. Die Frist für den Eingang der Angebote läuft bis Mitte März. Ab Mai gelten die neuen Verträge mit den technischen Dienstleistern. Apotheken können bislang unter anderem bei D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei, oder Medisign ihre Ausweise oder Institutionskarten bestellen.

Die Firmen sind derzeit damit beschäftigt, die Ausschreibung über das Open-House-Verfahren zu bewerten. Eine verlässliche Aussage über den Ausgang des Verfahrens gibt es noch nicht. D-Trust will dem Vernehmen nach jedoch weiterhin Apotheker:innen mit dem elektronischen HBA und der SMC-B ausstatten.

Auch Mitbewerber zeigen sich offen: „Grundsätzlich sind wir selbstverständlich an einer Fortführung der Zusammenarbeit interessiert, um auch weiterhin im Auftrag der Landesapothekerkammern (den Kartenherausgeber-Organisationen) Apotheker:innen mit SMC-B und eHBA zu versorgen“, sagt eine Sprecherin von Medisign. Zu laufenden Vertragsverfahren wolle man sich jedoch nicht äußern.

Was die Preise der Dokumente ab Mai angeht, verweisen die Unternehmen an die Apothekerkammern: Für die Preisgestaltung seien die Kartenherausgeber zuständig. Die Landesapothekerkammern sind gesetzlich für die Ausgabe von HBA und SMC-B für ihre Mitglieder verantwortlich. In einem Rundschreiben der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) hieß es, dass sich die Preise für HBA und SMC-B nicht ändern sollen.

In Apotheken wird unterdessen bezweifelt, ob die Ausstellung neuer Karten rechtzeitig zu Anfang Juni erfolgen wird. Denn nur so könne eine Belieferung von E-Rezepten möglich bleiben. Es handele sich für die betreffenden Apotheken um ein unkalkulierbares Risiko, sagt ein Inhaber, dessen Karten eigentlich 2026 auslaufen. Schlimmstenfalls gehe es um die Existenz des Betriebs, wenn längere Zeit keine E-Rezepte beliefert werden könnten.

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