Abrechnung von Rezepturen

HAV will Apotheken bei Retaxationen unterstützen

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Berlin -

Der Hessische Apothekerverband (HAV) will die Apotheken in Hessen bei möglichen Retaxationen unterstützen, die durch die Kündigung der Hilfstaxe auf Inhaber:innen zukommen könnten. „Der HAV steht komplett hinter dieser Entscheidung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und wird seinen Mitgliedsapotheken zur Seite stehen, falls einzelne Krankenkassen sich nun weigern sollten, Rezepturen zu marktüblichen Preisen zu vergüten“, so Verbandschef Holger Seyfarth.

Seit Jahren wurden die Preise für die Herstellung von Salben, Tabletten, Kapseln, Zäpfchen und Säfte in den öffentlichen Apotheken vor Ort nicht mehr angepasst. Die Hilfstaxe Anlage 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) wurde vom DAV zum 31. Dezember 2023 deshalb gekündigt. Weil sich keine Einigung bei der Preisverhandlung finden ließ, schweben Apotheken seit Anfang Januar in der Luft: Aktuell finden §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) Anwendung.

Nun befürchten viele Inhaber:innen, dass es im Zuge der Kündigung zu Retaxationen durch die Krankenkassen kommt. Das sehen auch die Verbände so, können aber kaum Hilfestellung geben. Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) etwa riet seinen Mitgliedern, für solche Fälle Rückstellungen zu bilden.

Zumindest in Hessen will man die Apotheken in der Hinsicht unterstützen: Der Verband stehe komplett hinter dieser Entscheidung des DAV, so Seyfarth. Sollten sich einzelne Krankenkassen weigern, Rezepturen zu marktüblichen Preisen zu vergüten, stehe man den Mitgliedsapotheken zur Seite, und zwar „vollumfänglich und mit dem kompletten Instrumentarium.“

Denn: „Nach Auffassung von DAV und HAV sind gegenüber den Krankenkassen die Packungspreise laut Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen, wozu die Apothekerschaft ausdrücklich ermutigt werde“, so Seyfarth. „Erkennen Krankenkassen nämlich nur die veralteten Preislisten an, würde das mitunter sogar bedeuten, dass Apotheken selbsthergestellte Rezepturen nicht kostendeckend vergütet bekämen“, so der Vorsitzende.

Das sei inakzeptabel: „Deshalb musste der fehlenden Angleichung der Preisgestaltung der Hilfstaxe an die stetig steigenden Apothekeneinkaufspreise ein Ende gesetzt werden. Die Kündigung des DAV ist daher ein starkes und notwendiges Signal, und wir werden unsere Mitglieder bei möglichen Retaxationen durch die Kassen nicht im Regen stehen lassen“, so Seyfarth abschließend.

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