Hunde müssen leider draußen bleiben. Und Zigaretten waren in der Apotheke schon immer tabu. Einige Berliner Apotheken haben zusätzliche Verbotsschilder an der Eingangstür: Smartphones und Kameras werden damit aus der Offizin verbannt. Hintergrund ist keine Aversion gegen moderne Kommunikationstechnik, sondern der Datenschutz.
Große Verbotssymbole schmücken etwa den Eingang der Schinkel-Apotheke im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen: ein durchgestrichenes Handy auf den beiden Glastüren. Darunter die Erklärung: „Aus Gründen des Vertrauensschutzes sind im Interesse unserer Kundinnen und Kunden jegliche Bild- und Tonaufzeichnungen in dieser Apotheke ohne ausdrückliche Erlaubnis des Apothekenleiters nicht gestattet.“
Inhaber Bernhard Doege ist nicht der einzige Apotheker in der Hauptstatd mit einem entsprechenden Hinweis. Bereitgestellt wurde der Text schon vor einigen Jahren vom Berliner Apotheker-Verein (BAV). Gefühlt sieht man ihn unlängst öfter in beziehungsweise an Berliner Apotheken. Doege hatte eine spezielle Motivation, den Hinweis an seiner Apotheke anzubringen: Eine zeitlang seien sehr viele Testkäufer von Privatsendern wie RTL unterwegs gewesen, berichtet er. Deshalb wollte er sich schützen – oder zumindest irgendetwas unternehmen. „Seit das da dran ist, habe ich zumindest das Gefühl, dass hier nicht nochmal heimlich gefilmt wurde“, berichtet der Apotheker.
Ob ein Verbotsschild im Zweifelsfall gegen heimliche Filmaufnahmen von Fernsehteams helfen würden, ist mindestens fragwürdig. Beim BAV verweist man aber darauf, dass es gar nicht um diese Testkäufer gehe. Vielmehr gehe es um den Persönlichkeitsschutz der Patienten. „Apotheken sind ein Ort der Vertraulichkeit, das ist sogar gesetzlich verankert“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage. „Und es ist auch Aufgabe der Apothekenmitarbeiter, diese Vertraulichkeit der Beratung zu gewährleisten.“
Heutzutage sind ja nicht nur Testkäufer unterwegs, „sondern jedermann hat ein Smartphone in der Tasche, mit dem er jederzeit und überall Bild- und Tonaufnahmen machen kann.“ Längst ist es Normalität, in allen erdenklichen Lebenssituationen zu knipsen und zu filmen, um es dann auf Facebook, Instagram, Snapchat & Co. mit Freundeskreis und Öffentlichkeit zu teilen. In der Timeline wildfremder Menschen zu erscheinen, während man gerade Durchfallmedikamente kauft, dürfte nicht wenigen missfallen – die Patienten vor solchen Situationen zu schützen, ist deshalb Ziel des BAV.
Eine rechtliche Verbindlichkeit will dort auch niemand behaupten. Vielmehr handele es sich bei den Schildern um eine Klarstellung. Und den genauen Inhalt gibt der Apothekerverein auch nicht vor: „Wir haben einen Formulierungsvorschlag für einen solchen Text mit dem BAV-Rundschreiben zur Verfügung gestellt“, so der BAV. Entsprechend gibt es auch keine Zahlen dazu, wie viele Apotheker die Hilfestellung in Anspruch genommen und wie sie sie umgesetzt haben.
Auch Inhaber Doege ist sich bewusst, dass der Effekt eher auf Abschreckung beruht. So lange keine unbeteiligten Kunden in Mitleidenschaft gezogen werden, will er aber auch kein Spielverderber sein. „Wenn hier irgendein Tourist kommt und fragt, ob er mit dem Smartphone meine Apotheke fotografieren darf, dann verbiete ich das natürlich nicht.“
APOTHEKE ADHOC Debatte