Sparmaßnahmen in der Gesundheitspolitik und verstärkte Konkurrenz führen dazu, dass sich Apotheken zunehmend auf zusätzliche Serviceleistungen spezialisieren müssen. Doch: Wie genau macht man das und darf es auch etwas kosten?
Möglichkeiten gibt es genug: Impf- oder Ernährungsberatung sowie Medikationschecks sind nur ein kleiner Teil der Dienstleistungen, die bereits täglich in Apotheken durchgeführt werden. Um Anregungen und Umsetzungshilfen für die Apotheken vor Ort zu schaffen, hat die ABDA den sogenannten LeiKa entwickelt, den „Leistungskatalog der Beratungs- und Serviceangebote in Apotheken“.
Die Idee für einen umfassenden standardisierten Dienstleistungskatalog hatten Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt, und sein damaliger Stellvertreter Gert Fiedler. 2006 gab es eine erste Version eines Leistungskatalogs.
Mit dem Titel „Verzeichnis für individuelle Gesundheitsleistungen in Hausapotheken“ wurde der Katalog zunächst in Sachsen-Anhalt verteilt. 2010 wurde auf Bundesebene beschlossen, dass ein einheitliches Werk für alle Apotheken entwickelt werden sollte. Bereits im gleichen Jahr wurde auf dem Deutschen Apothekertag der LeiKa vorgestellt und an Apotheken versendet. Neben der Druckfassung gibt es eine Onlineversion, die stetig aktualisiert wird.
Mit dem LeiKa sollte vor allem eine Standardisierung der bereits oft in Apotheken angebotenen Dienstleistungen geschaffen werden, so Arnold. „Ziel war es, das jede Leistung nicht mehr als ein DIN A4 Blatt einnimmt, damit es auch gelesen wird“, so Arnold. So gibt der LeiKa Hinweise, wie viel Zeit zum Beispiel für eine Blutdruckmessung oder Impfberatung veranschlagt werden oder wer jeweils die Beratung durchführen sollte.
Um den finanziellen Aufwand der angebotenen Dienstleistung einschätzen zu können, wurde ein Berechnungsmodell integriert. „Mit der Änderung der Arzneimittelpreisverordnung im Jahr 2004 verdienen Apotheken nicht mehr soviel, dass Serviceangebote wie Blutzuckermessen kostenlos angeboten werden können“, meint Arnold.
Apotheker sollten sich daher nicht scheuen, eine angemessene Honorierung zu verlangen. Arnold zufolge fürchten viele Pharmazeuten, eine Bezahlung von Gesundheitsdienstleistungen sei unangebracht. Auf Patientenseite bestehe hingegen durchaus ein Verständnis dafür, dass eine gute Beratung auch entsprechend bezahlt werden müsse.
Wichtig sei, die Dienstleistung richtig anzubieten. „Es reicht natürlich nicht, bei einer Impfberatung auf einen Klebezettel drei Impfstoffe zu schreiben und den Patienten dann zum Arzt zu schicken“, sagt Arnold. Wenn sich der Apotheker aber Zeit für den Patienten nehme, ausführlich erkläre und vielleicht auch noch einen Impfausweis und weiteres Informationsmaterial mitgebe, sei der Patient auch bereit dafür zu bezahlen.
Hier setzt der LeiKa an: So wird auf Standardarbeitsanweisungen der Bundesapothekerkammer verwiesen, in denen unter anderem beschrieben ist, wie eine Beratung durchgeführt werden sollte. Außerdem werden weiterführende Informationsquellen angeboten, etwa nationale Versorgungsleitlinien oder Broschüren von Fachverbänden.
Der Aufbau ähnelt dem eines QMS-Handbuches und kann auch als solches genutzt werden, sofern apothekenspezifische Daten wie Verantwortlicher oder Benennung der zu verwendenden Gerätschaften ergänzt werden.
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