Die Debatte um die Impfstoffversorgung in Hamburg geht weiter: Heute soll ein zweiter „Runder Tisch Grippeimpfstoffversorgung 2012/2013“ stattfinden. Vor allem fachliche Fragen zum neuartigen Grippeimpfstoff Optaflu sollen geklärt werden. Neben dem Hamburger Apothekerverein (HAV) sollen auch Vertreter der Kassen, die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVHH), der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Nord, Novartis und Vertreter der Behörden anwesend sein.
Bereits seit Anfang September steht fest, dass Novartis den eigentlichen Ausschreibungsgewinner Begripal ohne Kanüle nicht pünktlich liefern kann. Um den Versorgungsengpass zu umgehen wurde daher vergangene Woche ein Ergänzungsvertrag ausgehandelt. Alternativ sollen jetzt Fluad und Optaflu abgegeben werden.
Der HAV kritisiert in einem Rundschreiben vor allem, dass Novartis die Apotheken dazu dränge, möglichst schnell die Impfstoffbestellungen auf die neuen Rabattpartner umzustellen, obwohl erst gestern die neue Regelung auf Seiten der AOK Nordwest schriftlich bestätigt wurde. Gleichzeitig fehle es an aktuellen fachlichen Informationen für Optaflu.
Aus Apotheken hieße es, dass der Außendienst nur Fachinformation der vergangenen Saison bereithält. Aktuelle Informationen seien aber notwendig, um mit dem Arzt die Umstellung der Impfstoffe besprechen zu können. Die Apotheken sollten sich daher bei der Bestellung nicht von Novartis unter Druck setzen lassen, so der HAV.
Zudem sollten sie nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt auf andere Grippeimpfstoffe umstellen. Denn fachliche Bedenken auf Seiten der Ärzten könnten nicht ausgeschlossen werden: Laut HAV entsprechen die Ersatzimpfstoffe den pharmakologischen Anforderungen der Ausschreibung nicht. Denn beide Impfstoffe sind nicht für Kinder ab sechs Monate zugelassen. Außerdem sei Fluad anders als Begrippal adjuventiert. Dem HAV zufolge sei in der Vergangenheit zudem oft die Unbedenklichkeit bei adjuventierten Impfstoffen und Optaflu diskutiert worden.
Sollte der Arzt fachliche Bedenken haben, so müsse auf dem Rezept der Grippeimpfstoff namentlich verordnet werden. Sofern rabattierte Impfstoffe abgegeben werden sollen, müsse lediglich „Grippeimpfstoff 2012/2013“ auf dem Rezept vermerkt sein.
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