Hamburg

AOK tauscht Rabattquote gegen Null-Retax

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Berlin -

Hamburgs Apotheker können sich freuen: Zumindest von der AOK Rheinland/Hamburg und den Primärkassen in der Hansestadt werden sie keine Nullretaxationen wegen der Nichteinhaltung der Rabattverträge mehr erhalten. Der Apothekerverein hat eine entsprechende Vereinbarung mit den Kassen getroffen. Die AOK will sogar eine hohe Umsetzungsquote der Rabattverträge

belohnen.

Die AOK sowie der BKK Landesverband Nordwest, die IKK Classic und die Knappschaft verzichten laut einer Erklärung gegenüber dem Apothekerverein auf eine Umsetzung des „Nullretax-Urteils“. In einem Musterprozess hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Kassen nichts bezahlen müssen, wenn Apotheker sich ohne Grund nicht an die Rabattverträge halten.

In Hamburg werden die Kassen künftig zumindest immer einen Teil erstatten, wenn sie von ihrer Sachleistungspflicht befreit wurden – wenn also der Patient sein Arzneimittel erhalten hat. Nur ein etwaiger wirtschaftlicher Schaden wird retaxiert. Ausgenommen sind vorsätzliche Verstöße oder grobe Fehler wie etwa die Abgabe eines falschen Arzneimittels. Den Apothekern werden zudem bei Formfehlern weiter gehende Heilungsmöglichkeiten eingeräumt.

Die AOK geht noch einen Schritt weiter. Sie will Apotheken für eine besonders gute Umsetzung der Rabattverträge belohnen. Dazu soll zunächst eine Durchschnittsquote ermittelt werden. Apotheken, die danach über diesem Wert liegen, sollen eine kleine Ausschüttung erhalten, die nach Prozentpunkten gestaffelt ist. Einen Malus für Apotheken unterhalb der Quote soll es nicht geben.

Der Effekt ist allerdings zeitlich begrenzt, weil der Durchschnittswert nach oben angepasst wird. Eine hundertprozentige Erfüllung der Rabattverträge, da sind sich die Vertragspartner einig, könne es ohnehin nie geben. Es geht der Kasse eher darum, einen Anreiz zu setzen. Die AOK Rheinland-Hamburg gehörte zu jenen Kassen, die Apotheken bereits beim Start der Rabattverträge einen Bonus für den Mehraufwand gezahlt hatte.

Für die Apotheker ist der Verzicht auf Nullretaxationen in diesem Bereich der entscheidende Teil der Vereinbarung. Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer beim Apothekerverein, lobt die AOK für faire Verhandlungen. Denn nach dem BSG-Urteil stehen die Kassen bei Nullretaxationen juristisch eigentlich auf der sicheren Seite. Die Apotheker waren mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil in Karlsruhe gescheitert.

Beim Hamburger Apothekerverein hofft man, dass das Vorbild der AOK Schule macht und ein Nullretaxverbot irgendwann bundesweit gilt. Immerhin sei das der Wille des Gesetzgebers, wie aus der Begründung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ersichtlich.

Allerdings sollen sich laut dem bisherigen Gesetzesentwurf die Vertragspartner untereinander einigen – notfalls im Schiedsverfahren. Die ABDA hat in ihrer Stellungnahme eine zeitliche Befristung für eine Einigung gefordert, damit die Kassen das Thema nicht wieder auf die lange Bank schieben.

In Hamburg hat man sich daher gütlich geeinigt. Einen ähnlichen Deal hatten die Apothekerverbände in Nordrhein-Westfalen schon 2012 mit den Primärkassen geschlossen. Diese haben seitdem bei berechtigten Beanstandungen nur noch Anspruch auf den tatsächlich erlittenen Verlust. Der Liefervertrag wurde entsprechend angepasst. Auslöser waren damals die massenhaften Nullretaxtionen der Novitas BKK, BKK vor Ort und BKK Hoesch bei der Abrechnung von BtM-Rezepten.

Auch die AOK Plus hat entsprechende Regelungen: In Thüringen haben Apothekerverband und Kasse einen Vertragsausschuss gebildet, vor den Apotheken mit auffällig niedriger Rabattquote geladen werden. In Sachsen darf die Kasse laut Arzneimittelversorgungsvertrag den Bruttobetrag des betroffenen Medikaments um eine pauschalierte Vertragsstrafe kürzen.

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