In Hamburg streiten der Apothekerverein und die AOK Rheinland/Hamburg weiter um die Hilfsmittelversorgung: Aus Sicht der Apotheker hat die Kasse die Versorgungsberechtigung rechtswidrig zum 1. Juli gekündigt. Anders sieht es erwartungsgemäß die AOK: Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der Kasse, kritisiert: „Dass unsere Versicherten hier für mögliche wirtschaftliche Interessen instrumentalisiert werden, ist inakzeptabel.“
In Hamburg gilt derzeit – wenn man der Argumentation des Apothekervereins folgt – ein Hilfsmittelvertrag aus dem Jahr 1997. Weil sich Kassen und Apotheker 2007 zwar auf einen Arzneiliefer-, nicht aber einen neuen Hilfsmittelvertrag einigen konnten, gilt der Alt-Vertrag noch weiter. Weil der Vertrag günstige Konditionen enthält, war Anfang des Jahres auch der Apothekerverband Westfalen-Lippe beigetreten. Die AOK hatte sich gegen diesen Beitritt gewehrt – war aber vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen gescheitert.
Die AOK hatte Anfang des Jahres Verträge für die drei Produktgruppen Tracheostoma (12), Inkontinenzhilfen (15) und Stomaartikel (29) ausgeschrieben. Seit Juli gelten diese Verträge. Mohrmann ist überzeugt: „Die Versorgung unserer Versicherten mit Hilfsmitteln ist jederzeit flächendeckend und umfänglich sichergestellt. Unsere Verträge mit qualifizierten Leistungsanbietern ermöglichen einen exzellenten bundesweiten Service für unsere Kunden.“
Betroffene würden jederzeit und ohne zusätzliche wirtschaftliche Aufzahlung die benötigten Hilfsmitteln nach ausführlicher Beratung, auf Wunsch auch diskret und direkt frei Haus erhalten. „Alternativ können sie ihre Hilfsmittel natürlich auch in einer Apotheke ihrer Wahl beziehen, wenn sie unserem Vertrag ebenfalls beigetreten ist.“
Mohrmann bezieht sich dabei auf die seit Juli geltenden Verträge. Für die Versorgung von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen sind darin beispielsweise monatliche Pauschalen zwischen 19,90 Euro bei leichter Inkontinenz und 41,73 Euro bei schwerer Inkontinenz vorgesehen.
Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer des Hamburger Apothekervereins, kritisiert, dass es nur für drei Produktgruppen Verträge gebe – die AOK aber den gesamten Hilfsmittelvertrag gekündigt habe. Außerdem ist Friedrich überzeugt, dass die Kündigung keinesfalls zum Juli wirksam wäre. „Es bleibt dabei, dass wir einen Vertrag haben.“
Den Vorwurf, den Vertrag rechtswidrig aufgelöst zu haben, kann Mohrmann nicht nachvollziehen: „Die Behauptung des Hamburger Apothekervereins ist unbegründet und entbehrt jeglicher Grundlage.“
Ein schnelles Ende des Streits ist nicht in Sicht: Die Apotheker haben beim Sozialgericht Hamburg Rechtsschutz beantragt – wann die Justiz tätig wird, ist Friedrich zufolge allerdings noch offen. Man sei aber weiter im Austausch mit der Kassen. Noch hofft Friedrich auf eine gemeinsame Lösung.
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