Der Gesundheitszustand von Peter S. war heute Thema vor Gericht. Die Verteidigung beantragte, einen Professor der Ruhr Uni Bochum als Zeugen zu hören, der S. zwei Mal in Haft besucht und ein Gutachten erstellt hat. Er soll zur „schweren Hirnschädigung in Folge eines Schädel-Hirn-Traumas“ des Apothekers aussagen.
Dem Gutachten zufolge zeige S. „gravierende neurologische Auffälligkeiten“. Bei der Bearbeitung von Testaufgaben habe er nach kürzester Zeit einen deutlichen Leistungsabfall gezeigt. Ein „hirnorganisches Psychosyndrom“ führe zu einer „Störung des entscheidungsbezogenen Denkens“, zitiert Correctiv die Verteidigung. Das könne zu „unbewussten Fehlleistungen unter Stress“ führen. Solche Fehlleistungen seien für den Angeklagten selbst nicht erkennbar. Vorsätzliches Handeln sei darum möglicherweise nicht möglich. Außerdem sei eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten denkbar.
Das Gutachten will die Verteidigung weder im Gerichtssaal vor der Öffentlichkeit verlesen, noch der Nebenklage zur Verfügung stellen. Über den Umgang mit dem Gutachten wird das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Im Prozess haben bereits mehrere Zeugen ausgesagt, S. habe das Labor in Straßenkleidung betreten. Dazu nahm die Verteidigung nun ebenfalls Stellung. Die Beweisaufnahme habe keine überdurchschnittliche Zahl von Blutvergiftungen bei Patienten ergeben. Zudem gebe es in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) keine konkrete Vorschrift zur Schutzkleidung. Es sei deshalb vollständig unklar, was eine Schutzkleidung laut Norm genau darstelle. Prüfberichte einer Laborbetriebsgesellschaft aus den Jahren 2012 bis 2015 sollen laut Verteidigung beweisen, dass die Werkbänke in der Alten Apotheke nicht kontaminiert waren.
Das Gericht sei offenbar in Beweisnot, hieß es von der Verteidigung. Es sei „völlig unklar, wer was wann in der Therapiezubereitung gemacht hat“. Zudem sei nicht geprüft worden, ob eventuell unverschuldet oder fahrlässig unterdosiert wurde. Dafür spreche, dass bisher kein Tatmotiv gefunden worden sei. Auch Fehler durch Zeitdruck seien möglich, zusätzlich seien die Wirkstoffe sehr instabil. Mangelnde Kontrollen würden zudem ermöglichen, dass eine unverschuldete Unterdosierung auch jahrelang unentdeckt bleiben könne.
Die Sachverständigen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Landeszentrum Gesundheit (LZG) werden am 9. März erneut als Zeugen vorgeladen. Am selben Tag werden auch die zwei Sachverständigen der Verteidigung geladen. Die Verteidigung zweifelt die Wirkstoffanalysen von PEI und LZG an. Das PEI hat darum Aktenordner mit Rohdaten an das Gericht geliefert, die von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden können.
Das Gericht lehnte den Antrag der Verteidigung ab, einen Möbelhändler als Zeugen zu hören. Er sollte bestätigen, dass er im Auftrag von S. hochwertige Haushaltsgegenstände an den Hexal-Vertreter Wilfried H. geliefert habe. Der Vorsitzende Richter Johannes Hidding erklärte laut Correctiv, dass die angeblichen Zahlungen zwar die mögliche, nicht aber die zwingende Schlussfolgerung zuließen, dass S. im Gegenzug erhebliche Mengen Zytostatika erhielt. Der Pharmavertreter habe glaubhaft erklärt, dass er privat keine Zytostatika an S. geliefert habe. Auch die weitere Beweisaufnahme habe keine Hinweise darauf geliefert.
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