Packungsgrößenverordnung

Großpackungen: Ab November drohen Retaxationen

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Berlin -

Apotheken können bestimmte Großpackungen ab sofort nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen abrechnen. Betroffen sind Packungen, die die

höchste vorhandene Menge N3 überschreiten. Der GKV-Spitzenverband habe kurzfristig bestimmt habe, dass die Übergangsfrist der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) zum 31. Oktober ende, kritisieren die Softwarehäuser.

Den Apotheken droht nun Retaxierung. Denn die Apothekensoftware ist nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) nicht auf die das Ende der Übergangsfrist vorbereitet. Angesichts der kurzen Frist und der nicht vorliegenden Daten, könne die Apothekensoftware nicht in jedem Fall korrekte Angaben zur Abgabefähigkeit von Großpackungen machen, so der Verband.

Der GKV-Spitzenverband hatte die Frist entgegen der Rechtsauffassung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) kurzfristig bestimmt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die Ansicht der Kassen am 23. Oktober bestätigt. Daraufhin hatte die ABDATA die Softwarehäuser am 29. Oktober informiert.

Noch immer gibt es Großpackungen, deren Inhalt die maximal erstattungsfähigen Stückzahl übersteigt. Die Software könne hier auf absehbare Zeit keine Hilfe leisten, so der ADAS. Aufgrund der hohen Komplexität und der fehlenden Daten sei es selbst mit genügend Zeit nicht möglich, eine sofwarebasierte Lösung zu schaffen, so ADAS-Chef Dr. Mathias Schindl.

Das BMG hatte den Entwurf zur Aktualisierung der PackungsV Ende 2011 vorgelegt. Die neuen Größen für bestimmte Arzneimittel gelten seit Februar. Die Änderungen betreffen Medikamente, die seit Mai 2011 neu auf den Markt gekommen sind sowie neue Wirkstoffkombinationen.

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