Großhandelskonditionen

Gehe: „Belieferungsbeitrag“ ab September

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Berlin -

Das war vorhersehbar: Mit Gehe erhebt der nächste Großhändler eine neue Gebühr wegen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Von September an sollen die Apotheken 1,36 Euro pro Tour bezahlen. Die Konkurrenten Phoenix und Noweda hatten entsprechende Gebühren ebenfalls schon angekündigt.

Seit Januar gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Weil die Großhändler für die Auslieferung regelmäßig Subunternehmer beauftragen, sind die Kosten seit Jahresbeginn gestiegen. Die Branche reagiert und erhebt Zusatzgebühren bei den Apotheken.

Bei Gehe heißt das Ganze „Belieferungsbeitrag“, und wird pro Tour fällig. Beim Stuttgarter Großhändler hieß es auf Nachfrage zur Begründung, das MiLoG generiere „erhebliche Transportkostensteigerungen, die nicht mehr aus der gesetzlichen Leistungsvergütung des pharmazeutischen Großhandels abgedeckt oder durch interne Maßnahmen kompensierbar sind.“

Die Gebühr sei nötig, um den Kunden den gewohnten Belieferungsservice weiterhin anbieten zu können. Ansonsten soll alles beim Alten blieben: „Alle derzeit mit unseren Kunden vereinbarten sonstigen Bezugskonditionen bleiben dagegen unverändert“, so eine Gehe-Sprecherin.

Phoenix hatte zum Juli eine „Mindestlohnbeteiligung“ in Höhe von 1,38 Euro für jede Tour veranschlagt, Noweda nimmt von Kunden im Osten bereits einen Zuschlag von 1,43 Euro pro Tour. Mit einer zusätzlichen Pauschale von 1,36 Euro liegt Gehe damit im Trend, ist aber immerhin etwas günstiger als die Konkurrenz.

Nicht ausgeschlossen, dass weitere Großhändler folgen oder entsprechende Gebühren bereits eingeführt haben. Sanacorp-Chef Dr. Herbert Lang hatte schon bei der Vertreterversammlung bis zu 30 Prozent höhere Logistikkosten beklagt. Von der Sanacorp ist aber noch keine Gebühr wegen des Mindestlohns bekannt.

Auch Branchenprimus Phoenix erwartet für das laufende Jahr belastende Effekte aus dem Mindestlohngesetz. Phoenix hatte nach eigenen Angaben zunächst versucht, die zusätzliche Belastung durch interne Maßnahmen zu übernehmen, insbesondere im Bereich Transportwesen.

Fünf Monate nach Inkrafttreten des MiLoG habe man aber feststellen müssen, dass eine Kompensation nicht vollends möglich gewesen sei, hieß es in einem Schreiben an Apotheken. „Da Sie unsere Belieferungslogistik als wichtigen Teil unserer Kernleistung nutzen, müssen wir Sie an die gesetzlichen Mehrbelastung beteiligen“, hieß es.

Wie viele Apotheken heute tatsächlich einen MiLoG-Zuschuss oder ähnliches zahlen, ist eine andere Frage. Neue Gebühren werden von den Großhändlern zunächst oft pauschal verlangt und dann in den Einzelgesprächen wieder wegverhandelt. Gehe wollte dem Vernehmen nach auch erst einmal abwarten, wie sich Konkurrent Phoenix mit seiner Mindestlohnbeteiligung schlägt.

Die ebenfalls vom Branchenprimus angekündigt Umstellung der Retourenregelung soll ebenfalls eher im Sande verlaufen sein. Demnach sollte die Quote für die ersten Tage nach Bezug komplett gestrichen werden. Bei späteren Retouren sollte es dagegen einen Abschlag von 30 bis 40 Prozent geben, ebenfalls ohne Quote.

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