Der 9. Februar ist schon in Sichtweite und mit ihm die Umsetzung von Securpharm in allen Apotheken. Der Großhändler AEP möchte seinen Kunden bei der Umstellung helfen – schon aus Eigeninteresse. Denn in Alzenau möchte man tunlichst vermeiden, von den Retouren übervorsichtiger Apotheker überschwemmt zu werden.
Der Stichtag 9. Februar ist ein relativ weicher: Zwar dürfen ab diesem Tag verschreibungspflichtige Medikamente (sowie Omeprazol-OTC) nur noch mit den neuen Sicherheitsmerkmalen in Verkehr gebracht werden. Das gilt aber nur für die Herstellern beziehungsweise Reimporteure. Im Handel gibt es dagegen noch eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Zu den Sicherheitsmerkmalen zählen ein individueller 2D-Code sowie eine Versiegelung um die Unversehrtheit der Packung zu garantieren. Die Packungen mit diesen Merkmalen müssen in der Apotheke vor der Abgabe verifiziert und hinsichtlich des Siegels kontrolliert werden.
Allerdings werden nicht alle Packungen ab dem Stichtag die Sicherheitsmerkmale tragen – dies dürfte im Gegenteil eher die Ausnahme sein. Denn für die Umsetzung in der Praxis gilt die Übergangsfrist. Arzneimittel ohne Sicherheitsmerkmale, die bis zum 9. Februar bereits im Verkehr waren, etwa beim Großhandel oder der Apotheke, dürfen trotzdem weiter abgegeben werden. Denn ansonsten müssten zum Stichtag unzählige Produkte vernichtet werden, was nicht nur zu gefährlichen Versorgungsengpässen führen könnte, sondern auch ökonomischer und ökologischer Wahnsinn wäre. Da die Übergangsfrist länger ist als das maximale Haltbarkeitsdatum läuft, sollte der Wechsel problemlos über die Bühne gehen.
Bei AEP vermutet man, dass vermutlich mehr als 90 Prozent der im Moment im Verkehr befindlichen Ware keine Sicherheitsmerkmale hat. Im Lager des Großhändlers sehe es ähnlich aus. Die Apotheker könnten diese Packungen betreffend Securpharm problemlos bis zum Ende der Übergangsfrist abgeben. Im Extremfall bis zu fünf Jahre werden demnach Produkte mit und ohne Sicherungsmerkmale parallel im System sein. Auch ohne 2D-Code und Siegel handele es sich aber um vollwertige Ware. „Es besteht folglich kein Anspruch darauf Ware mit Codierung zu erhalten, auch ist Ware ohne Codierung kein Retourengrund“, so AEP.
In Alzenau gibt es die Befürchtung, dass übervorsichtige Apotheker ihr Lager bereinigen. Abgesehen davon, dass dies die Umstellung aufgrund des Großhandelsbestands kaum beschleunigen würde, gibt es dafür auch keinen Grund: „Jede Großhandlung und jede Apotheke wird in der Übergangsphase diese Mischsituation haben. Wir nehmen an, dass sich circa drei Jahre weiterhin Ware ohne Kennzeichen im Verkehr befinden wird. Sie brauchen keine Panik haben – es besteht kein Grund um Ihr Lager zu bereinigen“, informiert AEP die Apotheker.
Grundsätzlich bleiben Retouren aber auch unter Securpharm möglich. Allerdings warnt AEP, dass man dieselben Prüfungen vornehmen müsse, wie die eigenen Kunden bei der Abgabe. „Bei Arzneimitteln, die die Sicherheitsmerkmale tragen, darf die Versiegelung nicht beschädigt sein.“ Man dürfe daher nur Produkte akzeptieren, die eine unversehrte Versiegelung aufweisen. „Insofern ist es für Sie zentral, dass Ihre Patienten die Packungen nicht öffnen, bevor sie sicher sind, dass sie diese behalten“, mahnt AEP.
Und was tun, wenn der Verdacht auf eine Arzneimittelfälschung besteht? Zunächst sollte der Inhaber einen internen Systemfehler ausschließen. Der zweite Schritt sei, dieses auf der Securpharm-Ebene auszuschließen. Bleibt der Verdacht auch dann noch bestehen, ist wie heute das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) der Ansprechpartner. „Die Produkte dürfen nicht zurückgegeben werden, sondern müssen dem BfArM gemeldet werden, das dann entsprechend agiert“, so AEP. Die Fälschungsrate in der EU sei in der Vergangenheit allerdings marginal gewesen. „Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie ein gefälschtes Produkt an Lager haben oder bekommen, ist in Deutschland wirklich minimalst“, beruhigt der Großhändler seine Kunden.
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