Großhandel

Keine BtM in der Apothekenschleuse Alexander Müller, 28.07.2015 15:03 Uhr

Berlin - 

Apothekenkunden sind verwöhnt: Ist das benötigte Arzneimittel nicht am Lager, wird es innerhalb weniger Stunden herangeschafft – spätestens bis zum nächsten Tag. Nur bei Betäubungsmitteln (BtM) kann es schon einmal länger dauern, weil hier die Übergabe bestimmten Vorgaben unterliegt. Eine Lieferung während der Nacht in die Schleuse war nur unter strengen Auflagen möglich – und ist jetzt gänzlich verboten.

Die Übergabe von BtM muss der Apotheker dem Großhandel quittieren, Empfangsbestätigung und Lieferschein liegen bei und werden zum Teil sofort bei Übergabe ausgefüllt. Die Grossisten behalten das Lieferscheindoppel und vernichten dieses, sobald die Empfangsbestätigung aus der Apotheke zurück gekommen ist. Zu diesem Zeitpunkt schicken sie einen weiteren Durchschlag an die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Für dieses Prozedere stellt der Großhandel eine Gebühr von üblicherweise einem Euro in Rechnung, die Apotheke erhält – zusätzlich zum Honorar – pro Zeile 26 Cent. Bei Retouren müssen Apotheken ebenso verfahren und – dann als Versender – das entsprechende Dokument mit drei Durchschlägen bearbeiten.

Bestellungen beim Großhandel über Nacht sind normalerweise nicht möglich, da die BtM nicht ungesichert in der Schleuse liegen dürfen. Auch während der Mittagspause gibt es bei den Großhändlern oftmals einen Belieferungsausschluss für diese Präparate.

Das stellte zuletzt den Großhändler AEP vor eine Herausforderung: Zum Geschäftsmodell des Newcomers zählt, dass die Apotheken nur einmal am Tag angefahren werden. Die Kunden können zwischen einer Nachtlieferung und einer Anfahrt am Vormittag bis 12 Uhr wählen.

Mit dem BfArM hatte sich der Großhändler nach eigenen Angaben für die Nachttouren auf bestimmte Vorgaben verständigt. BtM wurden in verschlossenen Tüten geliefert, die in den normalen Wannen beilagen. Die Dokumente waren mit in der Tüte, außerdem ein frankierter Rückumschlag für den Lieferschein. Der Lieferant wusste nicht, ob sich ein BtM in der Kiste befand. Wichtig: Die Apotheke musste gegenüber AEP bestätigten, dass kein anderer Großhändler Zugang zur Schleuse hatte.

Doch dann erhielt das BfArM dem Vernehmen nach Beschwerden von einem anderen Großhändler, der die Lieferung in die Schleuse kritisierte: Aufgrund der Lieferfrequenz von AEP hätten die Kunden für gewöhnlich einen Zweitlieferanten, so das Argument.

Schließlich wandte sich die Behörde erneut an AEP und untersagte die Lieferung in den Zwischenraum. Der Großhändler hat reagiert und seine Lieferungen entsprechend umgestellt.

Eine Ausnahme gibt es in der Praxis nur, wenn in der Schleuse ein eigener Tresor vorhanden ist, zu dem wiederum nur ein Großhändler und die Apotheke einen Schlüssel haben. Hierzu müssen die Apotheker eine Genehmigung einholen. Der Großhändler Alliance Healthcare bietet dies beispielsweise an.

Bei AEP gib es dagegen jetzt auch nur noch tagsüber BtM-Lieferungen. Diese würden wie andere Lieferungen auch von Trans-o-flex ausgeführt, die Übergabe erfolgt nach Unternehmensangaben mit Unterschrift des Apothekers.