Großhandel

Skonto an der Rabattgrenze

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Berlin -

Einen eigenen Paragraphen gegen Korruption im Gesundheitswesen will die Große Koalition noch in diesem Jahr angehen. Damit soll vor allem die Bestechlichkeit von Ärzten unter Strafe gestellt werden. Apotheker müssen gegebenenfalls ihre Verträge mit mietenden Ärzten überprüfen. Doch im Windschatten dieser Änderung versucht der Großhandelsaußendienst vereinzelt, die Skonti der Apotheker anzugehen.

Seit mit dem AMNOG der Großhandelsrabatt auf maximal 3,05 Prozent gedeckelt wurde, ist Skonto für viele Apotheken wichtiger geworden. Wer seine Rechnung schnell bezahlt, kann bis zu 4 Prozent Preisnachlass erhalten. Der Durchschnitt dürfte allerdings deutlich darunter liegen.

Solche Vereinbarungen über Zahlungsziele sind rechtlich unproblematisch, solange sie einheitlich gewährt werden und nur an einen Zeitpunkt gekoppelt sind. Trotzdem sollen erste Außendienstmitarbeiter angekündigt haben, keine Skonti mehr gewähren zu dürfen, wenn das Anti-Korruptionsgesetz komme. Der Preisnachlass könnte als versteckter Rabatt gewertet werden und damit unzulässig sein, so das Argument.

Auch wenn diese Auslegung allzu weitgehend erscheint – die Gewährung von Skonti ist derzeit ein Ansatzpunkt der Großhändler beim geordneten Rückzug aus der Rabattschlacht. Auch beim Bundesverband Phagro wurde das Thema schon besprochen. Zu den Inhalten möchte sich der Verband aber nicht äußern.

Das Anti-Korruptionsgesetz – wann und in welcher Form es auch kommen mag – wird an der Skonto-Regelung kaum etwas ändern. Denn die Vereinbarung von Zahlungszielen ist in vielen Branchen ein etabliertes Mittel und hat mit Einkaufsrabatten nichts zu tun.

Dennoch werden auch die Großhändler verstärkt darauf achten müssen, dass ihre Vereinbarungen stringent sind. Skonti etwa auf bestimmte Teile des Sortiments zu beschränken, ist schon nach aktueller Gesetzeslage kritisch. Die Aufmerksamkeit für das Thema dürfte künftig eher steigen als fallen.

Noweda-Chef Wilfried Hollmann hat sein Vertriebsteam zuletzt intern daran erinnert, dass Skonti nur auf das Kunden-Netto gewährt werden dürften. Bei Nachrabattierungen müsste der gewährte Skonto entsprechend wieder anteilig abgezogen werden.

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