Nach Gehe/AHD ziehen weitere Großhändler mit der Anpassung des Handelsspannenausgleichs nach. Hintergrund ist die Erhöhung ihres Fixums um 3 Cent ab 1. September. Doch Christian Meyer, Konditionenexperte bei der Treuhand Hannover, hat errechnet, dass bei der Gelegenheit noch ein Cent mehr von den Apotheken abgezwackt wird.
Über den Handelsspannenausgleich sichern sich die Großhändler bei den Apotheken eine Spanne, die sie mindestens erwirtschaften wollen. Da vor allem Hochpreiser viel Umsatz, aber aufgrund des Deckels wenig Marge bringen, müssen Kunden mit einem „schlechten“ Packungsschnitt einen Ausgleich leisten. Nach Schätzungen aus der Branche haben drei von vier Apotheken einen solchen Ausgleich vereinbart.
Wegen des erhöhten Aufwands als Folge der Engpässe erhält der Großhandel künftig 3 Cent mehr, die Neuregelung wurde mit dem Engpassgesetz (ALBWVG) verabschiedet und gilt ab 1. September. Konkret steigt das Fixum von 70 auf 73 Cent, an der Spanne von 3,15 Prozent – gedeckelt bei 37,80 Euro – ändert sich nichts.
Die Erhöhung hat Auswirkungen auf die Konditionen. Denn ohne Anpassung des Handelsspannenausgleichs würde die politisch errungene Honorarerhöhung für den Großhandel ins Leere laufen: Da sich die Großhandelsspanne erhöht – beim Durchschnittspreis von 27 Euro von 5,56 auf 5,66 Prozent – hätte die Apotheke sogar weniger Abzüge als vorher. „Um diesen Ertragsverlust zu vermeiden, muss der Großhandel die Basis-Spannen für den Ausgleich erhöhen“, so Meyer.
Als erster Lieferant hatte Gehe/AHD seine Kunden bereits Anfang August informiert, dass man aufgrund der Neuregelung die bisher geltende „erforderliche Bestellstrukturspanne im Rx-Bereich (ohne Hochpreisartikel)“ um 0,14 Prozentpunkte anpassen werde. Laut Meyer entspricht dies zwar relativ genau den drei Cent. „Die Erhöhung der Basis-Spanne um im Beispiel 0,14 Prozent-Punkte bedeutet jedoch nicht, dass auch 0,14 Prozent-Punkte mehr Abzüge entstehen“, mahnt er.
Denn die Spannendifferenz steigt je nach Packungszahl und -preis um weitere 0,04 Prozentpunkte. Der Großhandel profitiert also doppelt: „Erhöht er, wie zu erwarten ist, die Basis-Spannen um 0,14 Prozentpunkte, erzielt er die 3 Cent als Ertrag durch die Gesetzesänderung und über den Handelsspannenausgleich noch mal rund 1 Cent pro Packung von den Apotheken dazu“, so Meyer.
Mittlerweile haben auch Sanacorp und Phoenix entsprechende Anpassungen angekündigt. „Den Ihnen bekannten und als Kalkulationsbasis dienenden Soll-Packungswert Rx passen wir in der Folge von 20,70 Euro auf 20,73 Euro an“, heißt es von der Genossenschaft. „Dies entspricht einer Soll-Spanne von 6,47 Prozent.“ Auch die Handlingsgebühr für Retouren beziehe sich künftig auf die Höhe des neuen Festzuschlages. Phoenix wiederum soll laut Informationen aus Apotheken künftig ebenfalls 6,46 Prozent nehmen.
Damit ergibt sich laut Meyer folgendes Bild:
„Je nach Einkaufsmenge an Rx-Packungen und je nach Rx-Preisstellung ergibt sich ab circa 20,70 Euro ein Handelsspannenausgleich, der je teurer die Packung wird, umso höher ausfällt“, so Meyer: Bezogen auf den von der Treuhand errechneten Durchschnittspreis von neu 27,03 Euro je Packung (ohne Hochpreiser) etwa ergeben sich für die Apotheken Mehrkosten von 10 Euro bei 1000 Packungen. Bei 35,03 Euro ergeben sich dagegen 21 Euro mehr je Packung. „Hiermit kann jede Apotheke grob abschätzen, welche finanziellen Auswirkungen die Anpassung der Großhändler hat“, so Meyer.
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