Impfen in der Apotheke

Grippeimpfstoffe: Elektronische Abrechnung erst ab 2024

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Berlin -

Grippeimpfungen können in der aktuellen Saison nur in Papierform abgerechnet werden, und zwar über den Sonderbeleg. Eine elektronische Abrechnung soll erst im kommenden Jahr möglich sein.

Für die Abrechnung der Grippeimpfung heißt es auch in dieser Saison: jeden Sonderbeleg einzeln bedrucken oder händisch ausfüllen, und zwar für jede Impfung einzeln, denn eine elektronische Abrechnung ist noch nicht möglich – war aber im vergangenen Jahr angekündigt.

Apotheken können pro Grippeschutzimpfung 7,60 Euro für die Durchführung und Dokumentation zuzüglich 2,40 Euro für Nebenleistungen (Beschaffung von Verbrauchsmaterialien) und einen Euro Aufschlag für die Impfdosis in Rechnung stellen. Dazu kommen verschiedene Sonder-PZN zum Einsatz:

  • 17716926: Impfhonorar
  • 17716955: Nebenleistung

Für den Impfstoff gelten je nach Impfstoff und Packungsgröße PZN-bezogene SOK.

Wie die papiergebundenen Rezepte zu bedrucken sind, gibt der DAV in einem Leitfaden vor:

Personalienfeld

  • Krankenkasse bzw. Kostenträger: Name der Krankenkasse
  • Versichertendaten: Name und Vorname Versicherte/r, Adresse, Geburtsdatum (wie auf der elektronischen Gesundheitskarte angegeben)
  • Kostenträgerkennung / Versichertennummer: Institutionskennzeichen der Krankenkasse, Krankenversicherungsnummer (KVNR) laut Versichertenkarte
  • Statusfeld: die ersten 5 Zeichen mit den Daten der eGK, danach Vertragskennzeichen „81“
  • Ausstellungsdatum und Leistungs-/Abgabedatum: Tag der Leistungserbringung der Schutzimpfung

Druckbereich

  • Apotheken-Nummer / IK: Institutionskennzeichen der Apotheke
  • Zuzahlung: immer mit „0“
  • Gesamt-Brutto: Summe der Beträge in Euro für Grippeschutzimpfungen
  • Feld Kennziffer: die drei SOK
  • Feld Faktor: immer „1“
  • Feld Taxe: Gesamtsumme in Cent

Verordnungsteil

  • Chargenbezeichnung
  • Apothekenname: Name und Ort der Apotheke, Anschrift und Telefonnummer
  • Angaben der impfenden Person: Name und der Vorname
  • eigenhändige Unterschrift der impfenden Apothekerin oder des impfenden Apothekers
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