Grippeimpfungen können in der aktuellen Saison nur in Papierform abgerechnet werden, und zwar über den Sonderbeleg. Eine elektronische Abrechnung soll erst im kommenden Jahr möglich sein.
Für die Abrechnung der Grippeimpfung heißt es auch in dieser Saison: jeden Sonderbeleg einzeln bedrucken oder händisch ausfüllen, und zwar für jede Impfung einzeln, denn eine elektronische Abrechnung ist noch nicht möglich – war aber im vergangenen Jahr angekündigt.
Apotheken können pro Grippeschutzimpfung 7,60 Euro für die Durchführung und Dokumentation zuzüglich 2,40 Euro für Nebenleistungen (Beschaffung von Verbrauchsmaterialien) und einen Euro Aufschlag für die Impfdosis in Rechnung stellen. Dazu kommen verschiedene Sonder-PZN zum Einsatz:
Für den Impfstoff gelten je nach Impfstoff und Packungsgröße PZN-bezogene SOK.
Wie die papiergebundenen Rezepte zu bedrucken sind, gibt der DAV in einem Leitfaden vor:
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