Lieferengpässe möglich

Grippeimpfstoff: Sanofi verlängert Bestellfrist

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Berlin -

Seit Wochen wird zur Bestellung der Grippeimpfstoffe für die Saison 2025/26 aufgerufen, doch jetzt ist die Frist abgelaufen. Weil aber die Vorbestellungen auf sich warten ließen, hat Sanofi die Bestellfrist verlängert.

Weil die Zahl der bisher vorbestellten Grippeimpfstoffdosen für die kommende Saison noch deutlich vom ermittelten Bedarf abweicht, ist möglicherweise mit Lieferengpässen zu rechnen. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit könnte die ohnehin niedrige Impfquote verschlechtern.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben erneut die Ärzt:innen und Apotheker:innen erinnert und aufgefordert, ihre Vorbestellungen zu prüfen und zeitnah abzugeben. Die Bestellfrist ist zum 31. März abgelaufen. Doch aufgrund der geringen Vorbestellungen hat Sanofi-Aventis entschieden, die Bestellfrist bis zum 30. April 2025 zu verlängern.

In der kommenden Grippeimpfsaison können Personen ab 60 Jahren sowohl mit einem Hochdosis-Impfstoff als auch mit einem MF-59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff immunisiert werden. Der G-BA hatte am 19. Dezember 2024 beschlossen, adjuvantierte Grippeimpfstoffe in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufzunehmen. Damit ist Fluad Tetra (Seqirus) eine Alternative zum Hochdosis-Impfstoff Efluelda (Sanofi).

Praxen haben für Efluelda somit noch einen Monat länger Zeit, die Sprechstundenbedarfsverordnungen zu übermitteln. Dabei ist darauf zu achten, dass der Hinweis „Sprechstundenbedarf“ sowie Ziffer 8 „Impfstoff“ und Ziffer 9 „Sprechstundenbedarf“ dokumentiert sowie keine Versichertendaten angegeben sind. Allgemein gilt zudem, dass der Impfstoff namentlich verordnet wird. Je Verordnung können zehn bis 70 Impfdosen rezeptiert werden. Ist der Bedarf der Praxen höher, müssen mehrere Verordnungsblätter verwendet werden. Die Praxis sollte vermerken, dass die Verordnung bis zum 30. April 2026 gültig ist.

Apotheken sollten aufgrund der begrenzten Vergütung von 75 Euro je Verordnung erst die Bestellung für Praxen aufgeben, wenn ein entsprechendes Rezept vorliegt, andernfalls besteht ein nicht kalkulierbares wirtschaftliches Risiko, wenn die Praxen von der unverbindlichen Vorbestellung zurücktreten.

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