In der Auseinandersetzung darüber, ob sich eine Apotheke im Grevenbroicher Gewerbegebiet am Hammerwerk ansiedeln darf, vollzieht die Stadt eine Kehrtwende. Im jahrelangen Konflikt mit der Unternehmerfamilie Hermanns gibt die Verwaltung damit ihr striktes „Nein“ auf. Eine Apotheke wird es am Hammerwerk dennoch in absehbarer Zeit nicht geben. Denn die Räume sind langfristig an ein Sonnenstudio vermietet.
Seit Jahren kämpfen die Eigentümer dafür, im Einkaufszentrum neben Edeka und dem Drogeriemarkt dm eine Apotheke eröffnen zu dürfen. Bisher hat die Stadt eine Ansiedlung vehement abgelehnt. Die Begründung: Gemäß dem Einzelhandelsstandortkonzept gehören Apotheken zu zentrenrelevanten Geschäften und dürfen demnach nur in der Innenstadt eröffnet werden. Das Konzept soll verhindern, dass sich im Gewerbe weitere Betriebe niederlassen, die in Konkurrenz zu City-Angeboten treten. Damit sollen zentrumsnahe Läden gestärkt und geschützt werden.
Die Eigentümer ließen jedoch nicht locker und drohten mit einer Klage. Vor Kurzen sollen sich die Kontrahenten laut einem Bericht von rp-online vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf getroffen haben. Bei einem sogenannten Erörterungstermin soll sich eine Richterin des Verwaltungsgerichts dahingehend geäußert haben, dass ein „Apotheken-Verbot" an dieser Stelle wohl nicht rechtens sei.
Die Aussage der Richterin war offenbar so deutlich, dass die Stadtverwaltung es nicht mehr auf eine Klage ankommen lassen wollte und einem Vergleich zugestimmt hat. Nach Informationen der Neuss-Grevenbroicher Zeitung soll sich die Vergleichssumme im fünfstelligen Bereich bewegen. Gegenüber der Zeitung erklärte Beigeordneter Florian Herpel, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass höhere Kosten angefallen wären, wenn die Stadt vor Gericht verloren hätte. Ob die Eigentümer nun auch Schadensersatz für Gutachterkosten und verlorengegangene Mieteinnahmen fordern wollen, ist bisher unbekannt.
Doch die Stadt hat nicht nur einem Vergleich zugestimmt, sondern auch einem neuen Bebauungsplan genehmigt. Darin soll nun doch eine Apotheke mit einer Verkaufsfläche bis zu 200 Quadratmetern im Gewerbegebiet für zulässig erklärt werden. Das stellte der Planungsausschuss zum Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Einzelhandel am Hammerwerk“ einstimmig fest, der nun erneut ausgelegt wird. Bis zum Jahresende soll der Bebauungsplan in Kraft treten. Damit stünde der Apotheke seitens der Stadtverwaltung nichts mehr im Wege.
Doch in absehbarer Zeit wird es offenbar keine Apotheke am Hammerwerk geben. Nachdem das dafür vorgesehene Ladenlokal etwa zweieinhalb Jahre leer stand, wurde es inzwischen an ein Sonnenstudio vermietet. Eine andere in Frage kommende Fläche wird laut Stephan Herrmanns von einer Spielhalle genutzt. „Es sind langfristige Mietverträge abgeschlossen worden“, sagte er gegenüber rp-online.
Der Sprecher der Eigentümer-Familie schließt aber nicht aus, dass es in den nächsten Jahren doch noch zu einer Apotheken-Ansiedlung im Einkaufszentrum kommen wird. Hermanns wies darauf hin, dass das Gericht festgestellt habe, dass die Stadt dort einen Versorgungsauftrag habe, etwa mit Blick auf das nahe gelegene Wohngebiet und die vor Jahren erfolgte Apothekenschließung im ehemaligen Ortsteil Elfgen.
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