Patienten, bei denen in der Apotheke ein Blutdruck von über 140 mm Hg systolisch oder über 90 mm Hg diastolisch gemessen wird, sollten an den Arzt verwiesen werden. Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Deutsche Hochdruckliga haben sich auf diese bewährten Grenzwerte verständigt und einen gemeinsamen Informationsbogen für die Blutdruckmessung in Apotheken entwickelt.
Bei einer bekannten Nieren- oder Herzerkrankung und bei Diabetikern gelten niedrigere Grenzwerte für das Apotheken-Screening: Bereits bei Messwerten über 130/85 soll der Apotheker dem Patienten raten, in absehbarer Zeit einen Arzt aufzusuchen. Liegen die Blutdruckwerte bei einer Messung in der Apotheke über 160/100, sollte umgehend ärztlicher Rat zur weiteren Abklärung eingeholt werden.
In Deutschland haben etwa 30 Millionen Menschen zu hohe Blutdruckwerte, aber nur die Hälfte der Betroffenen weiß davon. „Die bislang nicht entdeckten Patienten profitieren besonders von der engeren Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern“, sagten Professor Dr. Joachim Hoyer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hochdruckliga.
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