Der GKV-Spitzenverband bleibt dabei: Im laufenden Jahr sollen die Krankenkassen mit dem alten Abschlag von 2, 30 Euro abrechnen. Der Schiedsspruch sei nur für 2009 gültig, eine „Vorjahresanknüpfung“ sei nicht vorgesehen, sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Doch aus den Reihen der Rechenzentren kommen warnende Stimmen: Sollten die Kassen auf dem alten Abschlag beharren, könnten sie am Ende vollkommen leer ausgehen, erklärt Dr. Jörn Graue, Chef des NARZ/AVN.
Graue zufolge kann nur der von der Schiedsstelle festgelegte Abschlag in Höhe von 1,75 Euro Grundlage zur Neufestsetzung des Apothekenabschlages für 2010 sein - und nicht der für 2008 vom gesetzlich festgelegte Abschlag von 2,30 Euro. „Wenn dem nicht so wäre, gäbe es überhaupt keine bezifferbare Grundlage des Abschlags.“ Bis zur erneuten Festsetzung bräuchten die Apotheker laut Graue also gar keine Rabatte zu gewähren.
Insofern sei es bereits ein Entgegenkommen der Apotheker gewesen, den Kassen diesen Abschlag für 2010 bis zu seiner endgültigen Festsetzung von ihren Rechnungen in Abzug zu bringen, so Graue gegenüber APOTHEKE ADHOC. Allerdings hätten einige Kassen bereits die Abschläge für 2009 und die ersten Monate 2010 komplett bezahlt.
Sollten die Kassen trotzdem eine pauschale Abschlagskorrektur der Rechnungen vornehmen, würde demzufolge der komplette Apothekenabschlag für die Kassen entfallen. „Denn der Anspruch der Kassen auf Gewährung des Abschlages setzt laut Sozialgesetzbuch die vollständige Begleichung der von den Apotheken gestellten Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang bei der Krankenkasse voraus“, so Graue, der auch Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins ist.
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