Gleiche Standards für Apotheken-Zertifizierung Patrick Hollstein, 08.12.2009 09:04 Uhr
Die ClassicApotheke in Weimar erhält als erste Apotheke in Deutschland ein von der Bundesapothekerkammer (BAK) anerkanntes Qualitätssiegel. Die Apotheke des Verbandsvorsitzenden Stefan Fink ist bereits seit mehreren Jahren zertifiziert und darf nach der Rezertifizierung das ZetA-Siegel (Zertifizierte Apotheke) mit dem Zusatz "von der Bundesapothekerkammer anerkanntes Qualitätssiegel" tragen. Ganz vom Tisch ist die Diskussion um bundesweit einheitliche Standards aber noch nicht.
In der vergangenen Woche hatte die BAK die Qualitätssysteme der Landesapothekerkammern Thüringen sowie Hamburg akkreditiert; es sind die ersten Kammern, die damit die QMS-Richtlinien der BAK formal erfüllen. Alle Apotheken, die sich bei den beiden Kammern künftig neu oder rezertifizieren lassen, dürfen auf den BAK-Standard verweisen.
Nachdem viele Kammern in den vergangenen Jahren eigene Qualitätssiegel aufgelegt hatten, wurde lange über ein bundesweit einheitliches Siegel diskutiert. Im vergangenen Jahr hatte der BAK-Vorstand beschlossen, dass das deutschlandweit einheitliche System auf den bestehenden Konzepten aufbauen sollte.
Die Kammern müssen einen 181 Fragen umfassenden Kriterienkatalog ausfüllen; auf dieser Grundlage werden die Zertifizierungskonzepte vom geschäftsführenden BAK-Vorstand akkreditiert. Der Schwerpunkt liegt auf den pharmazeutischen Leistungen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln, die Herstellung und Prüfung von Medikamenten sowie die Information und Beratung.
Doch offenbar geht der BAK-Standard einigen Kammern zu weit: Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt wollen die Akkreditierung vorerst nicht beantragen. Knackpunkt sind die vorgesehenen externen Qualitätskontrollen in Sachen Rezeptur, Blutuntersuchung und Beratung (Pseudo Customer) durch das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Ringversuchen sei in der Apothekenbetriebsordnung besser aufgehoben als im Qualitätsmanagement, sagte der Präsident der bayerischen Landesapothekerkammer, Dr. Ulrich Krötsch, gegenüber APOTHEKE ADHOC.
An das Qualitätssiegel selbst glaubt man auch in Bayern: „Wir erfüllen 178 BAK-Kriterien und sind nach DIN EN ISO zertifiziert“, so Krötsch zum eigenen Konzept. „Was den Ausbau der Qualitätssicherung angeht, wollen wir einen vorsichtigen Weg gehen“, so der Kammerpräsident mit Blick auf die Stimmung in der Delegiertenversammlung.
In Baden-Württemberg werden die Vorgaben aus Berlin noch überprüft. Im Vordergrund stehe die Frage, inwieweit sich die Kriterien mit den eigenen Regeln in Einklang bringen lassen: Die bestehende Akkreditierung gebe den Rahmen vor, sagte ein Sprecher der Kammer. In Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zertifiziert die Kammer bundesweit die Qualitätssicherung in Verbindung mit dem Arbeitsschutz in Apotheken.
In Sachsen-Anhalt hatte die Kammerversammlung im Mai beschlossen, dass die Apotheken selbst aussuchen können, welchem der drei Ringversuche nach ABDA-Mustersatzung sie sich unterziehen wollen. Auch in einigen anderen Punkten sei das eigene Modell praxisnäher, schon alleine was den Arbeitsaufwand für die Prüfer und Auditoren angehe, so ein Sprecher der Kammer. In Stein gemeißelt sei aber nichts: Man versuche weiterhin, die BAK-Vorgaben so weit wie möglich umzusetzen. „So weit daneben liegen wir gar nicht“, so der Sprecher.