Apothekenhonorar

Glaeske erklärt Milliardeneinsparung

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In einem am Montag ausgestrahlten TV-Beitrag des Magazins „Report Mainz“ hatte Professor Dr. Gerd Glaeske eine Absenkung des Apothekenhonorars um einen Euro auf 4,80 Euro gefordert, dies aber nicht weiter begründet. Auf Nachfrage erklärte der Bremer Gesundheitsökonom schriftlich gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Wir haben in einem älteren Gutachten aus dem Jahre 2002/2003 die Situation der Honorierung von Apotheken diskutiert, in dem wir einen Betrag von 4,80 Euro als ausreichend für die Finanzierung der Distributionskosten errechnet haben.“

Bezogen auf die abgegebene Packungsmenge würde ein Honorar von 4,80 Euro nach Glaeskes Berechnungen heute Einsparungen von 610 Millionen Euro ermöglichen. Weiteres Sparpotenzial liegt demnach beim prozentualen Aufschlag: „Im Jahre 2008 'kosteten' die Apotheken die GKV rund 4,2 Milliarden Euro inklusive der 3 Prozent 'Einkaufsaufschlag'. Im Rahmen der GKV bedeutet dies etwa 600 Millionen Euro. Dieser Aufschlag kann aus meiner Sicht um die Hälfte gekürzt werden“, so Glaeske weiter. „Zusammengenommen würde dies bei der derzeitigen Anzahl von Apotheken zu etwa 1 Milliarde Euro Einsparpotenzial führen.“

In seinem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium hatte Glaeske 2002 untersucht, wie das Apothekenhonorar ohne Zusatzkosten von den Arzneimittelpreisen abgekoppelt werden könnte: Ohne Kassenabschlag, führte Glaeske damals aus, lasse sich „bei den aktuell vorgefundenen Mengen und Strukturen im Arzneimittelmarkt ein Fixzuschlag für die Apotheken kostenneutral gestalten, indem man ihn mit 4,85 € je Packung festlegt“.

Eine betriebswirtschaftliche Begründung, wieso die Apotheken heute auf ein Viertel ihres Honorars verzichten könnten oder wieso der vor sieben Jahren errechnete Betrag „nach wie vor ein gutes Auskommen“ für die Apotheken sei, lieferte Glaeske vorerst nicht mit. Am Freitag will sich der Experte noch einmal zu den Berechnungen äußern.

Zusammen mit den Hochrechnungen liefert Glaeske aber bereits neue Reformvorschläge: Experten seien sich einig darüber, dass Nachfragemacht und Einkaufskooperationen bei Apotheken stärker zugunsten der GKV genutzt werden könnten. Darum hätten Sachverständige im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, „dass gar keine fixe Abgabepauschale erhoben werden sollte, sondern sich an den Einkaufskonditionen der Apotheken orientieren müsse“. Über diesen Weg könne ein Vertragswettbewerb auch mit Apotheken intensiviert werden, so Glaeske.

Und gespart werden: „Je nach Einkaufskonditionen kann die Apotheke in einem populationsbezogenen Versorgungsnetz aber auch mit einer 'Funktionspauschale' pro Arzneimittel auskommen, die deutlich unter der derzeitigen Abgabepauschale liegt ('Apothekenindividuelle Handelsspanne')“, so Glaeske im Sachverständigengutachten aus dem vergangenen Jahr.

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