GKV-Spitzenverband: Ausnahmeregelung für Zahnarztrezepte Sandra Piontek, 11.05.2023 09:00 Uhr
Zahnärzt:innen haben seit Januar die Pflicht, auf dem Rezept die echte LANR zu verwenden. Das gilt gleichermaßen für das Papier- als auch für das E-Rezept. Was gilt, wenn trotzdem die sogenannte Dummy-Nummer angegeben wurde?
Die Angabe des Dummy-Wertes 999999991 ist seit Januar grundsätzlich unzulässig. Laut dem Sächsischen Apothekerverband (SAV) kam es wiederholt vor, dass zahnärztliche Verordnungen trotzdem mit dieser Dummy-Nummer ausgestellt wurden.
Diesbezüglich wurde nun in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband folgende Vereinbarung getroffen: Sowohl beim Muster 16 als auch beim E-Rezept akzeptieren die Kassen für einen Übergangszeitraum bis Ende Mai auch den Dummy-Wert 999999991.
Keine Prüfpflicht
Für die Apotheke bestehe laut SAV grundsätzlich bei Papierrezepten keine Prüfpflicht, ob die Lebenslange Arztnummer (LANR) korrekt ist. Fehlerhafte oder unterschiedliche LANR und Betriebsstättennummer (BSNR) können aber auf Fälschungen hinweisen. Fallen unstimmige Angaben auf, so sollte eine weitergehende Prüfung der Verordnung erfolgen.
Was ist die LANR?
Die lebenslange Arztnummer ist eine neunstellige Nummer, die an jeden Arzt oder jede Ärztin und Psychotherapeut:innen vergeben wird, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Vergeben wird die LANR durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die LANR und die BSNR sind durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) für jede kassenärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Die LANR gilt für die gesamte Dauer der vertragsärztlichen Tätigkeit und ist unabhängig vom Tätigkeitsort, vom Status oder von der Zugehörigkeit zu Berufsausübungsgemeinschaften. Sie wird an alle Ärzt:innen vergeben, die Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen:
- niedergelassene Vertragsärzte
- Psychotherapeut:innen mit eigener Praxis
- in Medizinischen Versorgungszentren angestellte Ärz:innen oder Notärzt:innen
Übrigens: Gehört ein Arzt mehreren Fachgruppen an, kann er auch mehrere LANR haben – dabei bleiben die ersten sieben Ziffern der LANR immer gleich.
Die neun Ziffern der LANR:
- Ziffer 1-6: identifizieren lebenslang eindeutig den Arzt oder die Ärztin
- Ziffer 7: Prüfziffer
- Ziffer 8-9: Fachgruppenschlüssel, der Versorgungsbereiche, Fachgebiete und Schwerpunkte unterscheidet