Kann ein Hersteller die verordnete Großpackung eines Arzneimittels vorübergehend nicht liefern, darf die Apotheke das Medikament nach Angaben des GKV-Spitzenverbands auch durch mehrere kleine Packungen ersetzen: „Wenn es einen Produktionsengpass gibt, dann ist es eine Notsituation“, sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Voraussetzung sei allerdings, dass der Lieferengpass nur für einen begrenzten Zeitraum bestehe.
Die Kassen fassen den Begriff der Notsituation damit offenbar weiter als von den Apothekerverbänden erwartet. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hatte am vergangenen Freitag die Apotheken davor gewarnt, der vom Hersteller Berlin-Chemie ausgesprochenen „Stückel“-Empfehlung zu folgen. Das Unternehmen hatte in einem Fax geraten, die derzeit nicht verfügbare 100er-Packung von Ranexa (Ranolazin) durch eine 30er- und eine 60er-Packung zu ersetzen.
Auch der Berliner Apotheker-Verein (BAV) hat seinen Mitgliedern im aktuellen Fall vom Stückeln abgeraten. Einem Sprecher zufolge hat der BAV den Apotheken empfohlen, den Patienten zur Überbrückung die 60er-Packung zu geben. Zudem solle der Arzt über den Lieferengpass informiert werden, so dass er eine mögliche Folgeverordnung ausstellen kann. Der BAV hält trotz der Aussage des GKV-Spitzenverbands Retaxationen für möglich.
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