Vorbesitzer kündigt Verträge

Gesperrte SMC-B: Medisign weist Vorwürfe zurück

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Berlin -

Im Falle eines Euskirchener Apothekers, der sich seit zwei Monaten mit Medisign wegen der Sperrung seiner SMC-B streitet, weist der Kartenanbieter jegliche Schuld von sich. Die Verantwortung trage der Vorbesitzer der Apotheke, der die Verträge gekündigt habe – und dabei absolut rechtskonform vorgegangen sei.

Offensichtlich aufgrund eines Missverständnisses streitet sich Inhaber Nils Ulbricht seit mittlerweile über zwei Monaten mit Medisign. Am 20. Januar erhielt er ohne Vorwarnung die Information, dass das Zertifikat seiner Institutionenkarte gesperrt wurde – und das nicht mehr rückgängig zu machen sei. Der Grund: Der Vorbesitzer der Apotheke hatte weiterhin Rechnungen von Medisign erhalten und hielt das für einen Fehler, schließlich hatte er seinen Betrieb längst verkauft. Also meldete er sich beim Unternehmen und kündigte. „Daraufhin wurde meine SMC-B gesperrt, und zwar ohne Rückfragen oder dass das Kennwort abgefragt wurde, das Herr Cöln ja gar nicht wissen konnte“, sagt Ulbricht. Offensichtlich sei lediglich die E-Mail-Adresse der Apotheke abgeglichen worden.

Medisign widerspricht Ulbricht nun – nicht unbedingt in der Sache selbst, aber doch in wichtigen Details. Es gebe kein Verschulden aufseiten des Unternehmens, betont eine Sprecherin. Die Sperrung sei tatsächlich dadurch zustande gekommen, dass der Vorbesitzer den Vertrag explizit gekündigt hatte. Allerdings liege der Fehler nicht bei Medisign, denn der Apotheker habe schriftlich unter Angabe der Kartennummer gekündigt. Sowohl die SMC-B und der elektronische Heilberufsausweis (HBA) des Vorbesitzers als auch Ulbrichts SMC-B seien unter demselben Kundenkonto unter Verwendung derselben Login-Daten bestellt worden. Nach der Übergabe der Apotheke an seinen Nachfolger habe der Vorbesitzer alle drei Karten in Kenntnis der jeweiligen Kartennummern schriftlich gekündigt – eine Abfrage des Kennworts sei dafür gar nicht vorgesehen. Entsprechend liege der Fehler darin, dass der Vorbesitzer den Vertrag gekündigt hat, ohne es vorab mit Ulbricht zu besprechen.

Der sieht den Fall anders: Kundenkonto hin oder her, verweist er darauf, dass Medisign die SMC-B nicht hätte sperren dürfen, ohne ihn zumindest zu kontaktieren. Schließlich stehe der Vorbesitzer in keinem rechtlichen Verhältnis mehr zur Apotheke. „Ich finde es absolut dilettantisch von so einem Unternehmen, so vorzugehen und einfach ohne genauere Kontrolle die SMC-B zu sperren“, sagt er.

Der Streit könnte noch Gericht beschäftigen, denn Ulbricht erwartet eine Regulierung des entstandenen Schadens durch Medisign, wie er kürzlich erklärte. Er könne den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, dass er zwei Wochen keine Impfzertifikate ausstellen konnte, auf einen niedrigen vierstelligen Betrag beziffern, sagt er. Auf die Aufforderung zu einer gütlichen Einigung habe Medisign bisher aber nicht reagiert. „Ich sehe nicht ein, das zu zahlen, wenn ich keinen Fehler gemacht habe“, so Ulbricht. „Und jetzt stelle man sich mal vor, das E-Rezept wäre schon da – dann hätte ich zwei Wochen lang keine Rezepte bedienen können und mir wäre ein noch viel größerer Schaden entstanden!“

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