Generikaaustausch

Gerangel um Ropinirol APOTHEKE ADHOC, 11.04.2012 15:22 Uhr

Berlin - 

Mit den neuen Rabattverträgen von AOK und Techniker Krankenkasse wurde erstmals auch der Wirkstoff Ropinirol als Retardform ausgeschrieben. Bei beiden Kassen erhielt der Hersteller TAD den exklusiven Zuschlag für das Parkinsonpräparat. Der Originalhersteller GlaxoSmithKline (GSK) will sich die Generikakonkurrenz aber offenbar so lange wie möglich vom Leib halten: Der Konzern warnt Apotheker vor der Substitution seines Altoriginals ReQuip-Modutab – und blufft ein bisschen mit der Bioverfügbarkeit.

 

GSK weist darauf hin, dass gerade bei Parkinson-Patienten eine kontinuierliche Versorgung mit dopaminergen Wirkstoffen wichtig sei. Die mittlere Bioverfügbarkeit von Generika dürfe aber zwischen 80 und 125 Prozent des Originalmedikaments schwanken, heißt es in dem Infoschreiben an Apotheker. Graphisch wird das pharmakokinetische Profil des retardierten Originals mit einer Einnahme von Ropinirol Filmtabletten verglichen, die dreimal täglich erfolgt.

Allerdings hatten AOK und TK jeweils Retardtabletten ausgeschrieben, und ein Austausch der Darreichungsformen ist bei Ropinirol nicht möglich. Das Patent für die Retard-Variante ist im Juli 2011 abgelaufen. Bislang hat nur der slowenische Hersteller Krka den Wirkstoff bislang nachgebaut. Neben der Tochterfirma TAD nutzen auch andere Firmen wie Ratiopharm die Krka-Formulierung. Die Bioverfügbarkeit liegt nach Angaben der Generikahersteller bei Mehrfachgabe bei 101 Prozent.

 

 

GSK verweist dagegen auf die eigene Galenik. Auf die spezielle Geomatrix hat der Konzern noch ein Patent bis 2021. Zur Bioverfügbarkeit der Generika seien in der Fachinformation noch keine Zahlen publiziert, sagte ein Arzneimittelfachmann des Originalherstellers. Den Vergleich zur Filmtablette habe man im Schreiben aufgenommen, um auf das Risiko einer Verwechslung hinzuweisen. GSK bietet beide Varianten an.

Der Konzern beruft sich in seiner Warnung auch auf eine Leitlinie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG), wonach Parkinson zu den kritischen Indikationen bei Substitutionen zählt. Apotheker sollten deshalb pharmazeutische Bedenken geltend machen und das Rezept mit der Sonder-PZN bedrucken.

Bei der TK sieht man das anders: Laut Rahmenvertrag besteht eine Abgabeverpflichtung von Rabattarzneimitteln wenn ein gleicher Wirkstoff, identische Wirkstärke, gleiche oder austauschbare Darreichungsform, ein gleiches Anwendungsgebiet, sowie eine identische Packungsgröße vorhanden sind. Diese Vorgaben seien bei Ropinirol Retard gegeben. „Sollte der behandelnde Arzt Bedenken haben, kann er durch Setzen des 'aut idem'-Kreuzes den Austausch ausschließen“, sagte Dr. Edda Würdemann, Apothekerin bei der TK.