Genesenenzertifikate können ausgestellt werden APOTHEKE ADHOC, 24.08.2021 10:44 Uhr
Apotheken könne ab heute auch Genesenennachweise ausstellen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die entsprechende Funktion im Portal freigeschaltet, wie auch Apotheken bestätigen.
Von Covid-19 genesene Patientinnen und Patienten können ab heute ein digitales Genesenenzertifikat in vielen Apotheken bundesweit bekommen. Die Funktion ist freigeschaltet; mittels des Verbändeportals schafft der DAV laut eigenen Angaben allen Apotheken einen sicheren Zugang über die Telematik-Infrastruktur (TI) auf den Zertifikatsserver des ausstellenden Robert-Koch-Instituts (RKI). Wer als Patient:in eine entsprechende Apotheke in der Nähe sucht, kann sie laut DAV ganz leicht über das Verbraucherportal (Mein-Apothekenmanager.de) finden.
Genesene müssen den Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild und den Nachweis eines positiven PCR-Tests, zum Beispiel mittels ärztlicher oder behördlicher Bescheinigung, der nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf, in die Apotheke mitbringen. Das digitale Genesenenzertifikat ist damit laut DAV nach den digitalen Impfzertifikaten für Geimpfte und Genesene ein weiteres digitales Produkt, das die deutschen Apotheken innerhalb kürzester Zeit für viele Menschen ausstellen können.
„Die Apotheken haben schon mehr als 35 Millionen Impfzertifikate für Geimpfte und Genesene ausgestellt. Damit haben wir vielen Menschen einen unbeschwerten Sommerurlaub ermöglicht, die ihren gelben Impfpass nicht immer dabei haben wollen oder können“, sagt der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich: „Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine Sars-CoV-2-Infektion erst kürzlich durchgemacht haben und laut Stiko-Empfehlung erst nach sechs Monaten geimpft werden sollen, war ein Genesenenzertifikat bisher technisch noch nicht möglich. Die Apotheken freuen sich nun, auch diesen Menschen ein Angebot machen zu können. Ihnen kann das digitale Genesenenzertifikat auf Apps wie der Corona-Warn-App helfen, den Spätsommer und Herbst etwas mehr zu genießen.“ Dittrich weiter: „Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot kostenfrei. Die Apotheke erhält vom Bundesamt für Soziale Sicherung – wie bei den anderen Zertifikaten – eine Vergütung von 5,04 Euro plus Mehrwertsteuer.“