DAV-Server

Genesenenzertifikate: Apotheken warten auf Freischaltung

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Berlin -

Mit den Genesenenzertifikaten können weitere Corona-Nachweise in der Apotheke ausgestellt werden. Doch die Funktion ist im Portal des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) noch nicht freigeschaltet, obwohl die novellierte Coronavirus-Testverordnung (TestV) heute in Kraft getreten ist. Dies ist jedoch noch nicht in allen Apotheken angekommen. Die Informationspolitik sei wieder einmal typisch, kritisiert eine Apothekerin.

Menschen mit durchgemachter Coronainfektion, die jedoch noch nicht geimpft wurden, haben bisher in Apotheken keine Zertifikate erhalten können. Dazu seien öfter Diskussionen mit Kund:innen aufgekommen, sagt eine Apothekerin aus Bayern. Sie versuchte, in diesen Fällen im Beratungsgespräch zu vermitteln: „Wenn sie es für einen Grenzübergang in ein nicht deutschsprachiges Land brauchen, sage ich, sie sollen eventuell den Laborbericht auf Englisch beim Labor anfordern beziehungsweise, wenn dies nicht geht, übersetzen und beglaubigen lassen.“ Die Approbierte betont jedoch, dass die Apotheke nicht garantieren könne, dass damit die Grenze passiert werden könne, und verweist zudem an die zuständigen Behörden. „Das trifft leider nur selten auf Verständnis.“

Dass es ab heute Genesenenzertifikate für diese Zielgruppe geben soll, war ihr nicht bekannt. Im DAV-Portal sei die Ausstellung noch nicht auffindbar. Auch in anderen Apotheken ist die Funktion noch nicht freigeschaltet. „Es gibt noch keinen Unterpunkt“, sagt ein Inhaber aus Nordrhein-Westfalen. Auch in Berlin winkt man ab: In einer Apotheke in der Hauptstadt ging heute morgen ebenfalls noch nichts in puncto Genesenenzertifikat. „Die Maske im Verbändeportal ist unverändert, ein zusätzlicher Button ist nicht zu finden. Wir können aktuell nur Genesenenimpfzertifikate ausstellen.“

Eigentlich hatte die Abda versichert, dass die Funktion freigeschaltet wird, sobald die Abrechnung der Vergütung von 6 Euro geklärt ist: „Die technischen Vorbereitungen sind im Verbändeportal bereits abgeschlossen, die neue Funktion soll zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung freigeschaltet werden. Angepasste Handlungshilfen für die Apotheken werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt“, teilte die Abda mit.

Genesenenimpfzertifikate sind bereits seit Anfang Juli möglich. Sie werden für Kund:innen ausgestellt, die sechs Monate nach einer Infektion mit Sars-Cov-2 eine Impfung erhalten haben. Die neuen Genesenenzertifikate werden auf Basis eines positiven PCR-Tests nach frühestens 28 Tagen ausgestellt und sind bis zu sechs Monate gültig. Dann muss sich der Patient impfen lassen – eine einmalige Impfung genügt. Im Anschluss kann ein Genesenenimpfzertifikat ausgestellt werden.

Die bayerische Apothekerin verweist auf eine weitere Lücke im System: Es gebe keine Option für Menschen, die nach einer Erstimpfung an Corona erkrankt seien. Die Anfrage nach einem Zertifikat für diesen Fall sei aber selten und bislang zweimal vorgekommen.

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