Mit Ablauf des Augusts können die ersten Genesenenzertifikate abgerechnet werden. Diese werden erst seit wenigen Tagen in der Apotheke ausgestellt. Die Abrechnung soll – analog zu den Impfnachweisen – über die Apothekenrechenzentren erfolgen.
Die Abrechnung der Genesenenzertifikate läuft ab dem Abrechnungsdatum August über die Apothekenrechenzentren – nicht über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die Coronavirus-Testverordnung wurde hierfür um §7b ergänzt. Bis zu drei Monate können die Belege zur Abrechnung nachgereicht werden:
„Die Apotheken rechnen monatlich spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats die sich nach § 12 Absatz 6 für die Ausstellung eines Covid-19-Genesenenzertifikates im Sinne von § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes ergebende Vergütung mit dem jeweiligen Rechenzentrum im Sinne von §300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab.“
Die erforderliche technische Umsetzung hierfür bestehe allerdings noch nicht, informiert der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt (LAV). „Die Abda wird hierzu bis Ende nächster Woche in Gesprächen mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine konkrete Ausgestaltung der Abrechnung über die Apothekenrechenzentren vereinbaren“, heißt es in einem Rundschreiben.
Die konkreten Modalitäten zu den Verfahrens- und Datensatzbeschreibungen sollen bis Ende September festgehalten sein, sodass die Sonderbelege für den Monat August und die kommenden Monate korrekt über die Apothekenrechenzentren an das Bundesamt für Soziale Sicherung übermittelt werden können.
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