Genesenenzertifikate: Abda vs. RKI Alexandra Negt, 09.02.2022 14:52 Uhr
Die aktualisierte Handlungsempfehlung der Abda gibt neue Regelungen bei der Ausstellung der Impf- und Genesenenzertifikate vor. Demnach haben Kund:innen bis zu 90 Tage nach der Positivtestung einen Anspruch auf die Ausstellung eines Genesenenzertifikates – unabhängig von vorab oder nachträglich verabreichten Impfdosen. Laut RKI gilt diese 90-Tage-Frist allerdings nur für die Personen, die keine Immunisierungen erhalten haben.
Apotheken können Genesenenzertifikate sowohl für „nur“ genesene Personen ausstellen als auch für Personen, die Durchbruchsinfektionen erlitten haben oder eine Genesenenimpfung erhalten haben. Im zugehörigen Leitfaden der Abda heißt es hierzu: „Für die Ausstellung eines Covid-19-Genesenenzertifikats muss das Datum der ersten positiven Testung mindestens 11 Tage und maximal 90 Tage zurückliegen, wobei die Genesenen erst nach Ablauf der angeordneten Isolierung eine Apotheke […] aufsuchen sollten.“ Die verkürzte Gültigkeit von 90 Tagen gilt laut Abda für alle Genesenenzertifikate.
Gültigkeitsbeginn: Gültig ist das Genesenenzertifikat in Deutschland übrigens erst 28 Tage nach der ersten positiven Testung.
Die Abda weist darauf hin, dass gemäß § 1 Absatz 1 Coronavirus-Testverordnung alle betroffenen Personen Anspruch auf die Ausstellung eines Genesenenzertifikates haben – unabhängig von vorliegenden Impfungen: „Die bestehenden Covid-19-Impfzertifikate behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Zertifikate schließen sich bei Verwendung der entsprechenden Apps auch nicht gegenseitig aus. Die Entscheidung, welches Covid-19-Zertifikat als Nachweis geführt wird, obliegt dem/der Anwender:in.“
90 Tage nur für Ungeimpfte
Dem entgegen steht die Auffassung des RKI, dass Genesenenzertifikate nur für Ungeimpfte die verkürzte Gültigkeit von 90 Tagen haben. Genesenenzertifikate von zuvor oder nachträglich Geimpften sind von den Änderungen demnach nicht betroffen. Vom RKI heißt es zur Verkürzung: „Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von sechs Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer Sars-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben.“
Übrigens: Eine Genesenen-Impfung darf nur für diejenigen ausgestellt werden, die erst genesen und dann geimpft wurden.