Das Gesundheitsamt des Landkreises Kaiserslautern gibt die Prüfpflicht des Genesenenstatus an die Apotheken ab. Digitale Genesenennachweise seien „nur noch in der Apotheke erhältlich“, heißt es von der Behörde. Die Entscheidung stößt in Apotheken auf Kritik und Verständnis.
Wer einen Genesenenachweis erhalten möchte, muss nachweisen, dass die Covid-19-Erkrankung überstanden ist. Dazu ist ein positiver PCR-Laborbefund nötig. Nachdem die Quarantäne überstanden ist, sollen Kund:innen im Landkreis mit positivem PCR-Test und Personalausweis in die Apotheken kommen. Entweder sind zehn Tage nach positivem PCR-Test vorüber oder die Quarantäne wurde mit einem zertifizierten negativem Schnelltest verkürzt. Der Status „Genesen“ beginnt erst 28 Tage nach dem ursprünglich positiven PCR-Test und endet aktuell nach 90 Tagen.
Apotheker Stefan Renner aus Landstuhl kritisiert die Entscheidung des Amtes. Der Inhaber der Kur-Apotheke stellt bisher die digitalen Genesenenzertifikate auf Grundlage der Nachweise des Gesundheitsamtes aus. „Jetzt muss ich prüfen, ob die Vorgaben erfüllt ist“, sagt er. Zudem sei es eine große Verantwortung, den Status zu bestätigen. „Das finde ich nicht gut, da es bestimmt Diskussionen gibt, die ich hier nicht brauche.“ Auch er habe keine Kapazitäten, um diese Aufgabe zu übernehmen.
Apotheken müssen immer öfter Genesenennachweise ausstellen. „Seit Dezember hat das deutlich zugenommen“, sagt Stephanie Weinmann-Paul von der Lutrina-Apotheke in Kaiserslautern. Die Inhaberin begrüßt, dass das Amt auf die Apotheken vertraut. „Es ist wegen der Öffnungszeiten sinnvoll, da wir als Ansprechpartner da sind.“ Das Gesundheitsamt sei bei der Ausstellung schon immer nicht hinterhergekommen. Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern.
Dennoch betont Weinmann-Paul, dass die Apotheken mithelfen müssten, wenn die Ämter in der Pandemie an ihre Grenzen kämen. „Apotheken sind ein wichtiger Grundpfeiler der Gesellschaft und haben im Lockdown gezeigt, dass sie für die Menschen da sind. Ich würde mir wünschen, dass es auch politisch gesehen wird, wie wichtig die Apotheken sind und nicht nur die Angestellten, sondern auch die Inhaber dafür belohnt werden.“
Bundesweit sind die Gesundheitsämter am Limit. Auch in Hessen gaben Behörden angesichts der Überlastung in mehreren Regionen an Apotheken und Arztpraxen ab. Bis Ende Januar etwa hatte der Lahn-Dill-Kreis als Serviceleistung einen separaten Nachweis an infizierte Bürger:innen versandt. Dieses Vorgehen änderte sich. „Genauso wie beim digitalen Impfnachweis ist es möglich, sich in Apotheken und in Hausarztpraxen einen Genesenennachweis ausstellen zu lassen. Das entlastet unser Gesundheitsamt in der derzeitigen Lage im administrativen Bereich deutlich“, sagte Landrat Wolfgang Schuster über das freiwillige Angebot, das der Landkreis aufgrund der hohen Fallzahlen eingestellt hat. „Andere Gesundheitsämter haben diese Zusatzleistung bereits vor Wochen eingestellt, weitere tun es uns aktuell gleich“, ergänzt Schuster.
Digitale Genesenenzertifikate können durch Apotheken seit August ausgestellt werden. Die Apotheke erhält dafür wie bei den anderen Zertifikaten eine Vergütung von 6 Euro.
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