Genesenennachweis: Für alle 90 Tage Alexandra Negt, 28.03.2022 15:06 Uhr
In den letzten Wochen gab es viel Trubel um den Corona-Genesenennachweis. Zunächst war dieser 180 Tage lang gültig – egal ob man geimpft oder ungeimpft war. Dann verkürzte sich die Gültigkeit für Ungeimpfte auf 90 Tage. Durch das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind nun alle Genesenennachweise nur noch 90 Tage lang gültig – unabhängig vom Impfstatus.
Das Robert Koch-Institut (RKI) sprach sich Mitte Januar für die Verkürzung der Gültigkeit der Genesenenzertifikate aus. Ungeimpfte Personen, die sich mit Sars-CoV-2 infiziert hatten, galten seitdem nur noch 90 Tage lang als genesen – nicht wie zuvor 180 Tage. Die Gültigkeit von Genesenenzertifikaten von bereits geimpften Personen wurde hingegen nicht verkürzt und betrug weiterhin 180 Tage. Diese Festlegung des RKI sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt – Omikron führe unter anderem zu einer kürzeren Immunität als die vorherigen Varianten.
Was hat sich geändert?
Durch die Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung bestimmte das RKI die fachlichen Vorgaben für die Genesenennachweise. Am 19. März sind diese Regelungen durch das neue IfSG außer Kraft getreten. Das RKI ist nicht mehr für die fachlichen Vorgaben zuständig. Im §22 IfSG heißt es hierzu: „Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus Sars-CoV-2, wenn die vorherige Infektion durch einen Nukleinsäurenachweis […] nachgewiesen wurde und die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.“
EU- vs. nationale Regelung
Bei dieser Verkürzung des Impfstatus handelt es sich um eine nationale Regelung. Das Genesenenzertifikat gilt EU-weit. Bei der Einreise nach Deutschland besteht also eine Gültigkeit von 180 Tagen. Für einen 2G- oder 3G-Nachweis darf das Zertifikat nicht älter als 90 Tage sein.
Das BMG teilt hierzu mit: „Die Gültigkeit innerhalb von Deutschland beträgt drei Monate. Dieser Zeitraum steht im Einklang mit der EU-Verordnung 2021/953 über Digitale Covid-Zertifikate, nach der Genesenenzertifikate frühestens 11 Tage bis höchstens 180 Tage nach dem Tag des ersten positiven Testergebnisses gültig sind.“ In Deutschland erhält ein Genesenenzertifikat erst 28 Tage nach dem Nukleinsäurenachweis seine Gültigkeit.