In der Münchener Kaiser Apotheke ist das Team um Schadensbegrenzung bemüht. In dem Betrieb von Christian Müller-Faßbender wird einer PTA vorgeworfen, hunderte unechte Impfzertifikate ausgestellt und im Internet verkauft zu haben. Daraufhin wurden vorsichtshalber alle bislang ausgestellten QR-Codes in der Corona-Warn-App für ungültig erklärt. Die Kund:innen kommen jetzt mit der Sperrung auf dem Smartphone in die Schwabinger Apotheke. Der Inhaber bittet Kolleg:innen um Mithilfe.
Monatlich wurden in der Kaiser Apotheke zwischen 500 und 700 digitale Nachweise erstellt. All diese rechtmäßig ausgestellten QR-Codes sind jedoch für ungültig erklärt. Hintergrund sind Ermittlungen im Zusammenhang mit der illegalen Ausstellung digitaler Impfzertifikate. Ende Oktober wurde dort eine Razzia durchgeführt, nachdem bekannt wurde, dass eine dort beschäftigte PTA zusammen mit Komplizen hunderte Impfzertifikate ausgestellt und zum Preis von 350 Euro pro Stück verkauft haben soll.
Im Anschluss wurden wegen des Verdachtsfalls und nach Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsministerium (BMG), Robert Koch-Institut und Abda für diesen konkreten Einzelfall alle ausgestellten Zertifikate gesperrt. Die betroffenen Nutzer:innen konnten nicht direkt ausfindig gemacht werden, da die persönlichen Daten nicht vorhanden sind. Müller-Faßbender war von Beginn an über den Prozess informiert. Aktuell kämen immer wieder Kund:innen, deren Zertifikat nicht mehr gültig sei, sagt er. „Es funktioniert sehr geregelt“, sagt er. Die Reaktionen seien „sehr verständnisvoll“. Für eine „katastrophale Situation“ laufe es sehr gut. „Die Leute sind angenehm“. Das Honorar müsse er für die bereits ausgestellten Zertifikate „Gott sei Dank“ nicht zurückzahlen.
Der Apotheker appelliert auch an Kolleg:innen, bei der Vorlage von ungültigen Zertifikaten in der App, den betroffenen Kund:innen zu helfen. Denn es kann vorkommen, dass Kund:innen in anderen Städten erst bei der Nutzung der App von der Deaktivierung erfahren. „Sie gehen dann in andere Apotheke, die nicht detailliert von dem Vorfall wissen.“ Die App weist Müller-Faßbender zufolge darauf hin, dass das Zertifikat ungültig sei und man sich mit der Apotheke in Verbindung setzen solle. „Die Situation ist rechtens“, sagt er. Natürlich müssten die Kund:innen für die erneute Aktivierung alle nötigen Unterlagen wie Impfnachweis und Ausweisedokument vorzeigen.
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