Geheimnisverrat: Alle Mitarbeiter freigestellt Alexander Müller, 28.02.2018 15:17 Uhr
Für die Mitarbeiter der EU-Versandapotheke in Cottbus ist das Befürchtete eingetreten: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC wurden rund 90 Prozent der Belegschaft freigestellt. Von einer drohenden Insolvenz war bei der Betriebsversammlung nicht die Rede. Doch Vieles spricht für ein endgültiges Aus.
Heute Vormittag gab es in Cottbus eine Betriebsversammlung. Dem Vernehmen nach wurden alle etwa 50 Mitarbeiter der Versandapotheke freigestellt. Sie sollen in der kommenden Woche erfahren, wie es für sie weitergeht. Als Begründung wurde einem Teilnehmer zufolge angegeben, dass mehrere Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse verraten haben. Nur eine Handvoll Angestellter der Apotheke am Telering darf vorerst bleiben.
Das Versandgeschäft der Cottbuser Apotheke war schon vor knapp einer Woche zusammengebrochen. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) hatte Inhaberin Dr. Bettina Habicht die Versanderlaubnis entzogen. Bereits seit Donnerstagabend gegen 18 Uhr ist die EU-Versandapotheke online nicht mehr zu erreichen. Auch aus dem DIMDI-Register wurde die Apotheke gelöscht.
Zwar verspricht die Wartungsseite auf den Domains der EU-Versandapotheke noch immer: „Wir sind bald wieder für Sie da.“ Doch daran glaubt in Cottbus niemand mehr. So wurden die geleasten Hochleistungsdrucker bereits abgeholt. Die Wiederaufnahme des normalen Betriebs wäre nach derzeitigem Stand gar nicht möglich.
Ohnehin ist fraglich, ob die Behörde Habicht schnell wieder eine Versanderlaubnis erteilen würde. Denn die gegen die Versandapotheke erhobenen Vorwürfen wiegen schwer. Und ein anonymer Hinweisgeber hatte dem LAVG den Zugang zu einem Postfach verschafft, auf dem angeblich mehrere tausend kopierte Kundenbeschwerden gespeichert waren. Mehrfach war die zuständige Pharmazierätin in den vergangenen Monaten in Cottbus.
Eine Sprecherin der Aufsichtsbehörde konnte zum laufenden Verwaltungsverfahren keine näheren Angaben machen. Sie verwies aber auf die grundsätzlichen Regelungen im Apothekengesetz (ApoG): Versandapotheken seien verpflichtet, bestellte Arzneimittel innerhalb von zwei Arbeitstagen zu verschicken.
Für die Aufsichtsbehörde ebenfalls interessant gewesen sein dürfte der mutmaßliche Rezeptdeal der EU-Versandapotheke. Schon länger gab es den Verdacht, dass eingereichte Rezepte über die Galenus-Apotheke von Katrin Fehlert in Cottbus abrechnet wurden – mit oder ohne deren Einwilligung zur Datenweitergabe.