Strafanzeige erstattet

Gefälschter Impfnachweis: Apotheke erwischt Polizisten

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Berlin -

Apotheken sollen bei jedem Zweifel an der Echtheit von Covid-19-Impfnachweisen die Polizei rufen. Darauf weisen Ermittler aus Neubrandenburg explizit anhand eines Falles aus Stavenhagen in Mecklenburg-Vorpommern hin. Denn dort erwischte eine Apotheke einen Polizisten, sah jedoch von einer Anzeige ab.

Der Schweden Apotheke in Stavenhagen geht es wie vielen anderen Betrieben. Immer wieder werden von Kund:innen gefälschte Impfnachweise vorgelegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. „Es gab Zeiten, da waren es zwei bis drei am Tag“, sagt eine Angestellte. Momentan sei es „etwas abgeebbt“.

Fälschungen nicht angezeigt

Auch der Inhaber, Arne Sandström, machte auf die Situation aufmerksam: „Wir hatten in den vergangenen Wochen mindestens an jedem Tag einen Fall“, sagte er gegenüber dem „Nordkurier“. Die meisten Fälle habe er aber nicht bei der Polizei angezeigt, weil seiner Meinung nach danach nichts passiere, heißt es in dem Bericht. „Ich habe den Kunden ins Gewissen geredet.“ Er sei enttäuscht, dass Personen lügen und betrügen und dabei andere gefährden, weil sie gar nicht geimpft sind. „Es handelte sich um Menschen aus allen Berufsgruppen, von Mitarbeitern im arbeitsmedizinischen Dienst über Lagerarbeiter bis hin zu Polizisten.“

Die Polizei reagierte auf diesen Hinweis: „Im Fall des erwähnten Polizeibeamten, welcher unter Vorlage eines mutmaßlich gefälschten Impfausweises versuchte ein Impfzertifikat in einer Apotheke in Stavenhagen zu erlangen, wurde Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstattet.“ Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohten dem Beamten strafrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen.

Verwendung ist bereits Betrug

Gleichzeitig betonten die Ermittler, dass Apotheken und andere Institutionen „ihrer Verantwortung“ nachkommen sollten und bei Verstößen oder Zweifeln die Polizei zu informieren. In Apotheken herrscht mitunter noch immer die Meinung, dass Kund:innen, die gefälschte Impfnachweise vorlegten, nichts passiere. „Die Verwendung eines gefälschten oder verfälschten Impfausweises stellt einen Betrug dar, welcher mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann“, so die Polizei.

Die Ermittler seien zur Verfolgung „eines jeden gemeldeten Falls“ gesetzlich verpflichtet. „In jedem einzelnen angezeigten Fall wird akribisch ermittelt. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn der Polizei die Fälle bekannt werden.“ Noch gibt es in der Schweden Apotheke keine neue Dienstanweisung, jeden Fall oder Verdacht eines gefälschten Impfpasses zur Anzeige zu bringen. Gehen die Angestellten von einem Plagiat aus, werde kein QR-Code abgeben.

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