Das Bundeskriminalamt (BKA) geht Hinweisen auf den Handel mit gefälschten Corona-Impfzertifikaten aus Deutschland nach. Eingeschaltet wurde es vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), nachdem die Schweizer Nachrichtenseite Watson es auf ihre Recherchen aufmerksam gemacht hatte. Über Messenger wie Telegram wurden demnach schon seit Wochen digitale Impfzertifikate gehandelt, die aus Deutschland stammen. Apotheker scheinen noch nicht im Visier der Ermittler, ihnen würde laut BMG aber der Entzug der Approbation drohen.
BMG und Abda gehen nach eigenen Aussagen davon aus, dass es durch die Sicherheitslücke im Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zu keiner missbräuchlichen Ausstellung von Corona-Impfzertifikaten kam. Allerdings bezog sich diese Aussage wohl ausschließlich auf das DAV-Portal: Denn nachdem Watson das BMG über seine Rechercheergebnisse informiert hatte, schaltete das Ministerium das BKA ein. Das habe das BMG gegenüber Watson bestätigt. Die Kriminalpolizei geht demnach ersten Hinweisen über den illegalen Handel mit Impfzertifikaten nach, ein Ermittlungsverfahren sei jedoch noch nicht eingeleitet worden.
Watson hatte Mitte Juli darüber berichtet, dass über Telegram und andere Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger digitale EU-Impfzertifikate deutschen Ursprungs für umgerechnet rund 150 bis 200 Schweizer Franken (140 bis 185 Euro) in Kryptowährungen verkauft werden. Damals schrieb Watson, die Zertifikate seien mutmaßlich über das deutsche DAV-Portal ausgestellt worden. Neueren Recherchen zufolge solle es sich aber um ein „europaweites Netzwerk an Sanitätern, Hausärzten, Impfteams, Helfern in Impfzentren und Kinderärzten“ handeln, das hinter dem Handel stehe. Mittlerweile habe auch die Zürcher Kantonspolizei Ermittlungen in dem Fall aufgenommen.
Juristisch handelt es sich bei der Ausstellung falscher digitaler Impfzertifikate um Urkundenfälschung. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) weise Impfausweise als Gegenstände einer Fälschung von Gesundheitszeugnissen nicht gesondert aus, erklärt das BMG dazu. Dennoch: „Die Fälschung von Impfpässen ist strafbewehrt. Das gilt für analoge wie für digitale Impfdokumente“, so ein Sprecher. Die Nutzung unrichtiger Dokumente dieser Art könne mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden, das Ausstellen unrichtiger Dokumente wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Apotheker wiederum müssten demnach „für den Fall missbräuchlicher Abrechnungen nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch dem Entzug der Approbation rechnen“.
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