Mitgliederversammlung abwarten

Gedisa: LAV rät von Mitgliedschaft ab

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Berlin -

Wenige Tage, bevor auf ihrer Gesellschafterversammlung über die weitere Finanzierung beschlossen werden sollte, informierte die Gedisa die Apotheken über die neue Basismitgliedschaft in Höhe von 25 Euro. Der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt (LAV) rät von der Unterzeichnung ab.

„Wir empfehlen Ihnen, derzeit die Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen nicht zu erteilen und keine Basismitgliedschaft abzuschließen“, schreibt der LAV an seine Mitglieder. Denn nach Ablauf der dreijährigen Anschubfinanzierung werde man als Verband zunächst die Kosten für das erste Quartal übernehmen und dies aus Rücklagen finanzieren.

Am 24. März könnten dann alle Inhaberinnen und Inhaber im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entscheiden, ob es die Kosten weiter teilweise oder vollständig durch eine erneute Sonderumlage zusätzlich zum Verbandsbeitrag finanziert werden sollen oder ob jede einzelne Apotheke ab dem zweiten Quartal individuell entscheidet, ob und welche Module sie direkt bei der Gedisa bucht und dann auch bezahlt.

Kurz bevor sich die Verbände im Rahmen der Gesellschafterversammlung auf dieses Vorgehen verständigt hatten, hatte die Gedisa die Apotheken über neue Nutzungsbedingungen informiert: „In Kürze erhalten alle Inhaberinnen und Inhaber die Möglichkeit, eine neue Basismitgliedschaft für 2025 im Gedisa Apothekenportal abzuschließen und den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen“, heißt es da. „Zusätzlich können Sie einzelne Dienstleistungen wie den Chat oder das Terminbuchungstool zu attraktiven Preisen hinzubuchen.“

Kein Apothekenportal ohne Basispaket

Konkret: Wer die Basisleistungen weiter einsetzen will, muss künftig ein Nutzungsentgelt in Höhe von 25 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Betriebsstätte und Monat zahlen. Zum Basispaket gehören künftig die Bereitstellung der Basisinfrastruktur und der damit verbunden Betriebsleistungen samt „First-Level Support“. Heißt: „Eine Nutzung des Apothekenportals ohne Buchung des Basispakets ist nicht möglich.“

Zudem ist die Dokumentation der pharmazeutischen Dienstleistungen „Blutdruck“ und „Inhalationsberatung“ nur mit Basismitgliedschaft möglich, dasselbe gilt für die Dokumentation von Grippe- und Corona-Impfungen einschließlich Übermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI). Wer das Paket nicht bucht, kann keine zusätzlichen Daten mehr in der Gematik-App oder in den Apps von Krankenkassen hinterlegen. Ebenfalls enthalten im Basispaket sind Mailadressen („ApoMail“) und die Listung in der hauseigenen App „ApoGuide“.

Köder für Verbändelösung

Die Ankündigung konnte wohl durchaus als Druckmittel in Richtung der Verbände verstanden werden. Denn eigentlich soll das Basispaket, sofern es nicht einzeln, sondern gemeinsam abgeschlossen wird, nur 19 Euro kosten. Dabei hielt sich die Gedisa in den Nutzungsbedingungen eine Hintertür offen: „Im Falle der Kostenübernahme durch Dritte (Rahmenverträge zugunsten des Nutzers) wird die Kostenerhebung beim Nutzer für den Zeitraum der Kostenübernahme durch den Dritten ausgesetzt. Dies gilt sowohl für die Basisleistung als auch für weitere durch Dritte gebuchte Leistungen. Informationen hierzu werden im Buchungsbereich des Portals ausgewiesen. Nach Ablauf der Kostenübernahme ist der Nutzer verpflichtet, die anfallenden Kosten selbst zu tragen.“

Parallel soll den Verbänden ein größeres Paket angeboten werden, hier liegt der Preis bei 39 Euro. Enthalten sind dann auch neue Funktionen wir der TIM, KIM, eine sichere Datenablage und die geplante Retaxprüfung, die in Kürze freigeschaltet werden soll. Bleibt es beim Basispaket – ob als Verbände- oder als Einzellösung – müssten diese Zusatzleistungen je Betriebsstätte über das Apothekenportal hinzugebucht werden. Dabei gilt dann ein Mindestzeitraum von drei Monaten.

Der Betrag von 25 Euro passt zum Basistarif, den Apotheken zahlen müssen, die Mitglied im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) sind oder keinem Verband angehören. Allerdings ist bei ihnen die pDL-Dokumentation noch nicht enthalten, die Vollversion kostet 80 Euro.

Versteckter Hinweis

Auffällig ist, dass die Information über die neue Gebühr nur versteckt zu finden war. Nur wer sich die Nutzungsbedingungen durchliest, erfährt, dass die Nutzung des Apothekenportals bald für die einzelne Apotheke kostenpflichtig wird.

In der Mail selbst wurde nur über einen neuen Partner informiert: „Um Ihnen in Zukunft eine noch sicherere und benutzerfreundlichere Abwicklung Ihrer gebuchten Verträge im Gedisa-Apothekenportal bieten zu können, wechseln wir ab dem 1. Januar 2025 unseren Zahlungsanbieter. Unser neuer Partner Stripe wird zukünftig alle Belange der Zahlungsabwicklung übernehmen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die angepassten Nutzungsbedingungen zu lesen und in Kürze im Gedisa-Apothekenportal zu akzeptieren.“ Über die neuen Buchungsoptionen werde man selbstverständlich „zum gegebenen Zeitpunkt rechtzeitig und umfassend informieren“.

50 Euro zahlt jede Apotheke, die Mitglied in einem der an Gedisa beteiligten Verbände ist, derzeit monatlich für die Gedisa. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Sonderumlage; seit der Gründung vor drei Jahren sind damit rund 30 Millionen Euro zusammengekommen, die Apothekerinnen und Apotheker stemmen mussten, auch wenn sie selbst kein Interesse an den Service hatten.

Ursprünglich war verabredet worden, dass die Gedisa nur bis Ende 2024 unterstützt wird und dann auf eigenen Füßen stehen und sich also mit innovativen Produkten am Markt behaupten muss. Doch es hatte sich bereits abgezeichnet, dass die Finanzierung nicht wie geplant auslaufen würde, sondern verlängert werden müsste. Nicht alle Verbände gehen denselben Weg wie in Sachsen-Anhalt: In vielen Fällen haben die Vorstände bereits im Alleingang beschlossen, dass die Gedisa weiter kollektiv mit finanziellen Mitteln ausgestattet wird.

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