Verzögerte Überweisung

Fronleichnam kostet Apotheke Geld

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Berlin -

Regionale Feiertage sind gelinde gesagt eine Herausforderung: Während ein Teil der Republik einen freien Tag genießen kann, müssen die anderen arbeiten. Und das oft noch unter erschwerten Bedingungen, weil in Bundesländern mit Feiertag niemand zu erreichen ist. Besonders ärgerlich wird es, wenn das auch noch Geld kostet.

Vergangenen Donnerstag wurde in den überwiegend katholischen Bundesländern Fronleichnam gefeiert. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland war Feiertag. Gefeiert wird nach katholischem Glauben die „heilige Eucharistie“, also die Umwandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi („vron“=Herr und „lichnam“=lebendiger Leib).

In Niedersachsen wird Fronleichnam nicht begangen, trotzdem hatte der Feiertag Auswirkungen auf die Apotheke. Und zwar so: Die Apotheke rechnet ihre Rezepte über das NARZ ab. Das Rechenzentrum hat seinen Sitz in Bremen – hatte also am Donnerstag auch keinen Feiertag. Die Überweisung an die Apotheke wurde am Mittwochabend angewiesen.

Das Problem: Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat ihren Sitz in Düsseldorf und hatte deshalb Feiertag. Ein regionaler Feiertag zählt nicht als Bankarbeitstag, gemäß den Überweisungsrichtlinien muss das Geld also auch nicht weiterleiten, selbst wenn bei der Bank de facto weitergearbeitet wird. Das Geld wurde der Apotheke am Freitag auf das Konto der Apotheke bei einer anderen Bank überwiesen, rückwirkend gebucht auf den Donnerstag.

Großhandel bucht ab

Das zweite Problem: Der Großhandel konnte das Konto der Apotheke belasten. Und weil die Apotheke die Abbuchung der Großhandelsrechnungen mit den Zahlungsflüssen des Rechenzentrums synchronisiert hat, rutschte das Konto sechsstellig ins Minus. Weil damit für dieses Quartal Überziehungszinsen anfallen, zahle die Apotheke jetzt für Fronleichnam.

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