Die Frist für den Beitritt zum AvP-Vergleich wurde bis zum 23. Oktober verlängert. Somit haben Apotheken zwei Wochen mehr Zeit.
Rund 345 Millionen Euro haben Apotheken im Insolvenzverfahren angemeldet, insgesamt belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf 626 Millionen Euro. Damit sind die Pharmazeuten die größte Gruppe unter den AvP-Geschädigten – und mit ihnen will sich Hoos aufgrund der offenen Rechtslage bei Aussonderungsrechten und Abschlagszahlungen einigen. Kommt der Vergleich auf eine Zustimmung von 80 Prozent nach Höhe der Forderungen seitens der Apotheken, gibt es Geld.
Eigentlich sollten Apotheken bis zum 9. Oktober Zeit haben, dem Vergleich über die Aussonderungsrechte der Apotheken beizutreten. Doch das Zeitfenster ist eng bemessen, denn aufgrund von Adressänderungen war in vielen Fällen ein Neuversand der Beitrittserklärungen nötig. Die Folge: Die Rahmenvereinbarung wurde verspätet zugestellt. Aber auch Sachverhalte, die einer Klärung bedürfen, wie beispielsweise unvollständig ausgefüllte Beitrittsformulare oder etwa Einzelfragen im Zusammenhang mit Erbfällen, sind Ursache für den Wunsch nach einer Fristverlängerung.
Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos und der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) kommen dem Wunsch nach und haben sich auf eine Verlängerung der Beitrittsfrist zu der Rahmenvereinbarung um zwei Wochen bis zum 23. Oktober 2023 geeinigt.
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