Apotheken sind es in der Pandemie gewöhnt, kurzfristige politische Änderungen hinzunehmen. Aktuell sorgen sich viele Teststellenbetreiber:innen, wie es nach März mit dem Angebot weitergehen wird. Ein Gesundheitsamt in Bayern weist einen Betrieb auf das Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung (TestV) hin und schürt damit die Unsicherheit. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt die Sache jetzt klar.
Das Gesundheitsamt in Starnberg informierte eine Apotheke über das „voraussichtliche“ Auslaufen der Testverordnung zum 31. März. „Die Beauftragungen für alle Teststationen (weitere Leistungserbringer) sind an die TestV gebunden und enden somit“, heißt es in der Nachricht. Damit seien jedoch nicht Apotheken an sich, sondern beauftragte Dritte gemeint, stellt das Amt klar. Allerdings betreiben auch Apotheker:innen über Firmen Teststellen. „Dürfen Apotheken, solange eine Allgemeinverfügung besteht, weitertesten und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen?“, fragt sich ein Apotheker.
Auch in Brandenburg weiß ein Inhaber nicht, wie es mit den Bürgertestungen weitergehen wird – auch mit Blick auf die geplanten Lockerungen Ende März. Der Apotheker beschäftigt 15 Angestellte in seinem Testzentrum und wünscht sich Planungssicherheit.
Das BMG teilt auf Anfrage mit, dass es in der aktuellen Verordnung kein Ablaufdatum oder eine Gültigkeitsdauer gebe. Sie gelte zunächst bis auf Weiteres und sei außerdem erst am 12. Februar in Kraft getreten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte Mitte Februar ebenfalls, dass trotz sinkender Infektionszahlen nicht zur Debatte stehe, die kostenlosen Bürgertests abzuschaffen. Ab dem 4. März sind Erleichterungen in der Gastronomie und bei Übernachtungen geplant. Ab dem 20. März sollen strenge Schutzmaßnahmen wie Zugangsbeschränkungen weitgehend enden. Die Maskenpflicht bleibt der Bundesregierung zufolge aber weiterhin bestehen.
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