Freie Apothekerschaft: Petition gegen Bonpflicht APOTHEKE ADHOC, 07.01.2020 10:57 Uhr
Seit Jahresbeginn müssen Apotheken jedem Kunden einen Bon ausdrucken. Die Mitglieder des Vereins Freie Apothekerschaft fühlen sich mit Steuerbetrügern in einen Topf geworfen und wollen eine Petition gegen die Belegausgabepflicht starten.
Die Bonpflicht sei ein „Bürokratie- und Kostenmonster“, schimpft Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes. Das gelte für kleine und mittelständische Betriebe mit Kundenverkehr, insbesondere auch für die rund 19.000 Apotheken. Diese seien mit ihren elektronischen Kassen bereits „finanzamtstechnisch komplett gläsern“, Finanzbeamte hätten schon heute alle Möglichkeiten bieten, den Betrieb „Apotheke“ bis ins Kleinste zu durchleuchten. So sei es auch bei den meisten Einzelhandelsgeschäften. Daher Rokittas Appell an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD): „Insofern möge Herr Scholz bitte veröffentlichen, in welchen Bereichen der ‚Milliardenbetrug‘ hauptsächlich zu finden ist.“
Die Freie Apothekerschaft kündigt an, in den nächsten Tagen eine Petition gegen die Belegausgabepflicht beim Bundestag ein. Dabei hofft der Verein auf die Unterstützung des gesamten Handels.
Die Freien Apotheker beklagen eine Ungleichbehandlung, da es keine allgemeine Pflicht zur elektronischen Kasse gebe. Solange seien Unternehmen, die per Gesetz eine elektronische Kasse im Einsatz haben müssen, deutlich benachteiligt gegenüber den Betrieben mit offener Ladenkasse, kritisiert der Verein. Dessen Vorstand ist unerklärlich, warum eine Registrierkassenpflicht mit bundeseinheitlicher Zertifizierung für alle betreffenden Unternehmen nicht eingeführt wurde.
Rokitta: „Die politische Entscheidung in Koalitionsverhandlungen zugunsten einer Belegausgabepflicht ist über drei Jahre her. In dieser Zeit haben sich einige Parameter nicht nur hinsichtlich Ressourcen verändert. Da muss es auch für verantwortungsbewusste Politiker möglich sein, Entscheidungen zu revidieren. In den Koalitionsverhandlungen 2018 hatte man sich auch zum Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel bekannt. Daraus ist bis heute nichts geworden.“
Eines sollten die Teams in der Apotheke besser nicht tun: Den Bondruck in der Software ausschalten. Im Interview mit APOTHEKE ADHOC erklärt Steuerberater Bernhard Bellinger, warum das schnell teuer werden kann.
Im Gespräch weist er auch auf eine besondere Absurdität der Bonpflicht hin, die nur Apotheken betrifft: Apotheken müssen auch über einen Nichtbetrag einen Beleg ausdrucken. „Das Gesetz enthält keine Bagatellgrenze. Heißt: Zuzahlungsbefreite Kassenpatienten ohne weitere Einkäufe bekommen trotzdem einen Beleg über 0 Euro“, so Bellinger. Das Ausstellen eines digitalen Belegs ist nicht grundsätzlich untersagt. Allerdings müssen Formate ohne Einsatz kostenpflichtiger Software lesbar sein, also standardisierte Datenformate wie JPG, PNG oder PDF.