Die SPD hat Unterstützung für den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken signalisiert. Nach einer Sitzung der Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion sagte deren stellvertretender Sprecher und Berichterstatter für Apotheken, Edgar Franke: „Die SPD hat sich schon immer für die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken eingesetzt.“ Daher trage die SPD den Referentenentwurf „grundsätzlich mit“. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) begrüßte Spahns Entwurf.
Zunächst müsse sich jetzt das Kabinett mit dem „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ befassen, sagte Franke. Anschließend werde die SPD-Bundestagsfraktion das Gesetz hinsichtlich der „europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen“ prüfen. Franke: „Wir werden noch am europarechtlichen Feinschliff arbeiten.“
Im Februar 2017, auf dem Höhepunkt des Rx-Boni-Streits zwischen der von Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angeführten Rx-Versandverbot-Riege in der Union und der SPD, warteten die heutige gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, und Franke mit einem gemeinsamen Vorschlag auf: Statt des Verbots des Rx-Versandhandels sollte die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) – wie jetzt auch von Spahn vorgeschlagen – ins SGB V wandern und darin mit Rücksicht auf das wenige Monate alte EuGH-Urteil ein geringfügiger Rx-Boni-Deckel als Bagatellgrenze verankert werden. Im Gespräch war damals ein Betrag von einem Euro oder 1,50 Euro.
Als erster Verband begrüßte der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) Spahns Referentenentwurf. Dieser stärke sowohl die Position der Versicherten als auch die der Apotheken vor Ort. Denn Versicherte sollten bald – zunächst im Rahmen von Modellvorhaben – Grippeschutzimpfungen auch in der Apotheke erhalten können. Außerdem dürften schwerwiegend chronisch kranke Versicherte mit Erleichterungen bei der Folgeverordnung von Arzneimitteln rechnen. „Es freut mich, dass die Politik zwei Ideen zur Verbesserung der Versorgung aufgreifen will, die wir schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt formuliert haben“, sagte BAH-Vorstandsvorsitzender Jörg Wieczorek.
Eine „andere wesentliche Erleichterung“ gibt es laut BAH für Versicherte mit schwerwiegend chronischen Erkrankungen. Vertragsärzte sollen Verschreibungen für eine bis zu drei Mal zu wiederholende Abgabe ausstellen dürfen, die bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Apotheken einlösbar sind. Das betreffe vor allem chronisch kranke, aber insgesamt stabile Personen, deren Medikation gleichbleibe und einen für Wiederholungsverschreibungen geeigneten Wirkstoff enthalte. Weitere Regelungen im Apothekenstärkungsgesetz zielen auf einen einheitlichen Abgabepreis vertragsärztlich verordneter Arzneimittel zu Lasten der GKV ab.
„Der Versicherte rückt nun in der Gesundheitspolitik langsam dorthin, wo wir ihn schon seit längerem sehen, nämlich in den Mittelpunkt. Gleichzeitig erhält die Apotheke vor Ort mehr Kompetenzen und wird dadurch in ihrer Bedeutung für die Arzneimittelversorgung aufgewertet“, so Wieczorek. Positiv sehe er auch die Bestrebungen, einen einheitlichen Apothekenabgabepreis zu gewährleisten: „Alles in allem hat der Gesetzgeber hier gute Impulse gegeben. Ich bin sehr gespannt, was davon letzten Endes alle Hürden nimmt und tatsächlich in der Versorgung ankommt.“
Spahns Referentenentwurf sieht unter anderem ein Rx-Boni-Verbot, ein Honorarplus von 205 Millionen Euro sowie ein Verbot von Arzneimittel-Abgabeautomaten ohne Apotheke vor. Außerdem soll es Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen in der Apotheke geben und besondere Rezepte für eine Dauermedikation bei Chronikern. Für den Botendienst und den Versandhandel sollen außerdem Temperaturkontrollen für bestimmte Arzneimittel verpflichtend werden.
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