Mecklenburg-Vorpommern

Fortbildungspflicht mit Optimierungsbedarf Hagen Schulz, 21.08.2019 15:18 Uhr

Christian Gillot von der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist grundsätzlich zufrieden mit dem ersten Jahr der Fortbildungspflicht im Bundesland. Doch es gibt auch Kritik. Foto: Kammer MV
Berlin - 

Vor einem Jahr preschte die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern mit einer Fortbildungspflicht für Mitglieder vor. Seitdem müssen die Apotheker Veranstaltungen, Seminare oder Kongresse besuchen, um Punkte zu erhalten. Christian Gillot, stellvertretender Geschäftsführer der Kammer, zieht nach den ersten zwölf Monate ein positives Fazit. Dennoch sind längst nicht alle Apotheker mit der Maßnahme einverstanden.

Rund 1400 Pharmazeuten arbeiten im Bundesland im Nordosten der Republik. Die meisten von ihnen hätten sich in den vergangenen zwölf Monaten an die Fortbildungspflicht gehalten, so Gillot. „Wir sind gerade am Ende der Überprüfungsphase. Die Majorität hat die notwendige Punktzahl pünktlich oder innerhalb unserer Nachholfrist nachgewiesen“, sagt er. Gillot ist bei der Kammer für die Bereiche Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung und begleitender Unterricht verantwortlich.

Derzeit werde geprüft, was mit den Apothekern geschehen soll, die die entsprechenden Fortbildungszertifikate nicht eingereicht haben. Von einigen Pharmazeuten käme auch deutlicher Widerspruch gegen die neue Pflicht: „Wir hatten gemischtes Feedback. Viele fanden die Maßnahme richtig und gut. Aber am lautesten sind eben die, die gar nicht einverstanden sind“, so Gillot.

Dabei verlange die Kammer im Kern nichts Neues: „Es sind schon immer alle Apotheker verpflichtet gewesen, ihr Wissen ständig aufzufrischen und zu erweitern. Wir sind nur die ersten, die vorschreiben, wie viel Fortbildung es braucht und die Nachweise hierfür verlangen.“ Zudem sei die Kammer behutsam an das Thema herangegangen und habe bewusst eine niedrige Punktzahl als Mindestgrenze angesetzt.

16 Punkte müssen die Apotheker in Mecklenburg-Vorpommern pro Jahr nachweisen. „Hierfür reichen beispielsweise der Besuch zweier Ganztagsveranstaltungen oder einer Veranstaltung über mehrere Tage“, rechnet Gillot vor. Aber auch Teilnahmezertifikate für Kongresse, interne Schulungen oder E-Learning-Kurse würden akzeptiert. Wichtig sei nur, dass die Weiterbildung bei einem von der Kammer anerkannten Träger stattfindet. Sollte dies nicht der Fall sein, braucht es eine weitere Prüfung der Apothekerkammer, ob die Fortbildung angerechnet wird.

Die Umsetzung der Fortbildungspflicht habe noch Optimierungsbedarf, gibt Gillot zu: „Wir werden künftig eine Website einrichten, auf der die Apotheker ein Konto anlegen und ihre Nachweise hochladen können. Diese werden dann automatisch eingelesen und der Apotheker erfährt sofort, ob ihm die Weiterbildungsmaßnahme angerechnet wird.“ Mit der Einführung der neuen Kontrollmechanismen habe man dann aber die größten Stolpersteine hinter sich gebracht.

Dennoch hat Gillot schon weitere Ideen im Kopf: „Wir könnten Fortbildungen, die schon zwei Jahre zurückliegen und für mehrere Jahre gültig sind, anrechnen lassen. Damit würden wir den Apothekern zeigen, dass wir ihnen vertrauen.“ Die Apothekerkammer bleibe zunächst die einzige, bei der es eine Fortbildungspflicht gibt. „Viele Kollegen der anderen Kammern finden toll, was wir machen, scheuen sich aber vor dem Aufwand. Deswegen bleiben wir erstmal alleine mit unserer Maßnahme“, so Gillot. Abrücken vom Konzept werde man aber nicht, trotz gelegentlicher Kritik und Zweifeln seitens der Apotheker: „Wir sagen ganz klar: Man kriegt das hin, wenn man nur will.