Anders als die Mediziner setzen die Apotheker beim Thema Fortbildung traditionell auf Freiwilligkeit. Im Kammerbezirk Westfalen-Lippe (AKWL) gab es 2008 Bestrebungen, dies zu ändern. Mit einer sogenannten „Qualitätsoffensive“ sollten verpflichtende Fortbildungen eingeführt werden - letztlich wurde die Idee allerdings fallen gelassen.
Die Delegiertenversammlung hatte sich seinerzeit dafür ausgesprochen, dass jeder, der in einer öffentlichen Apotheke arbeiten will, ein gültiges Fortbildungszertifikat nachweisen muss. Im November 2008 ging die Kammer allerdings in die Defensive und votierte lediglich für ein „Westfälisch-lippisches Qualitätsbekenntnis“: Die Zahl der Fortbildungsteilnehmer sollte sich auf 30.000 pro Jahr steigern. Von einer Pflicht war nicht mehr die Rede.
Dass man sich von der Pflicht verabschiedet hat, erklärt die Kammer mit einem grundsätzlichen Philosophiewechel: „Apotheker sind freie Heilberufler. Wir wollen sie positiv begeistern. Ein Zwang bringt unserer Ansicht nach nichts“, sagte ein AKWL-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Im vergangenen Jahr hatten sich die Teilnehmerzahlen bei den Fortbildungsveranstaltungen von 16.000 auf 23.000 erhöht. In Westfalen-Lippe ist man deshalb optimistisch, das selbst gesteckte Ziel dieses Jahr zu erreichen: „Für das erste Drittel dieses Jahres wurden bereits 10.000 Teilnehmer gezählt, so dass wir die Grenze von 30.000 vermutlich noch dieses Jahr überschreiten werden“, so der Sprecher.
Bei den Medizinern ist die kontinuierliche Wissenserhaltung und -erweiterung strenger geregelt: Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurde im Jahr 2004 für Vertragsärzte eine Fortbildungspflicht eingeführt. Die Mediziner müssen alle fünf Jahre mindestens 250 Fortbildungspunkte sammeln. Bei nicht erbrachten Nachweisen drohen empfindliche Sanktionen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, die von Honorarkürzungen bis hin zum Entzug der Zulassung reichen.
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