Förderung vom Staat: Apotheker, die sich einen Unternehmensberater ins Haus holen, können bis zu 1500 Euro der Kosten zurückbekommen. Weil Informationsdefizite die zweithäufigste Ursache für das Aus von Unternehmen sind, soll die Nutzung von Beratungsangeboten unterstützt werden. Noch bis zum Ende des Jahres können Apotheker eine Beratung in Anspruch nehmen und Gelder dafür beantragen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut die Vergabe der Fördergelder, das Projekt wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Mit der Beratungsförderung können Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen.
Antragsberechtigt sind auch Apotheker. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen, weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro haben. 2014 wurden knapp 14.000 Beratungen mit insgesamt 18 Millionen Euro gefördert, in den Vorjahren waren die Werte ähnlich. Der Anteil der Apotheken liegt lauf BAFA zwischen 5 und 10 Prozent.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Kosten. Der Höchstzuschuss beträgt in den alten Bundesländern inklusive Berlin 50 Prozent, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent. Gezahlt werden in jedem Fall maximal 1500 Euro.
Unternehmen können auch mehrmals Beratungen in Anspruch nehmen und sie gefördert bekommen. Voraussetzung ist, dass die einzelnen Beratungen in sich abgeschlossen sind und sich die Thematiken eindeutig voneinander unterscheiden. Unternehmen können auf diese Weise maximal 3000 Euro erhalten.
Den Antrag auf Förderung muss das Unternehmen spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung stellen. Die Förderung gilt noch für Beratungen, die bis zum 31. Dezember 2015 begonnen werden und für die bis spätestens zum 31. März ein Zuschuss beantragt wurde. Bis dahin können auch Schulungen gefördert werden.
Einen Zuschuss zahlt das BAFA für konzeptionelle Beratungsleistungen, also solche Maßnahmen, die den Unternehmern eine Entscheidungshilfe bietet. „Dies ist dann der Fall, wenn der Berater eine Analyse im Rahmen des Beratungsauftrages durchführt, Schwachstellen und deren Ursachen feststellt sowie darauf aufbauend Vorschläge zur Verbesserung einschließlich konkreter Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt“, heißt es beim BAFA. Eine bloße Analyse und Schwachstellenbenennung werde nicht gefördert.
Zuschüsse erhalten Unternehmen für Beratungsleistungen zu allgemeinen Themen wie wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS).
Auch spezielle Beratungen werden bezuschusst, etwa zu Technologie und Innovationen, Außenwirtschaft, Kooperationen, Mitarbeiterbeteiligung, Fachkräftegewinnung, Compliance, Arbeitsschutz und Unternehmensübergabe. Ebenso gefördert werden Beratung zum Umweltschutz, für Unternehmerinnen, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, die bereits mit Mitteln der Strukturfonds oder des ESF gefördert werden. Auch Beratungen, die die Erstellung von Werbematerialien, Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder die Existenzgründung zum Thema haben, sind ausgeschlossen. Ärzte, Zahnärzte, Psychotheraoeuten und Heilpraktiker dürfen Beratung zum Vertrieb von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) nicht fördern lassen.
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