Generika-Austausch

Flickenteppich bei Mehrkostenregelung

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Ab heute können Patienten bei generischen Verordnungen in der Apotheke ihr Wunscharzneimittel erhalten. Bei der Frage, wie viel Mehrkosten auf den Patienten zukommen, werden die Apotheker die Antwort in den meisten Fällen aber schuldig bleiben müssen. Anders als die AOK Baden-Württemberg, die die Apotheken über die Ermittlung des Erstattungspreises informiert hat, wollen viele Kassen ihre Versicherten lieber selbst aufklären - oder auch nicht.

Die Techniker-Krankenkasse (TK) informiert ihre Versicherten im Internet darüber, dass sie maximal die Kosten erstattet, die bei Inanspruchnahme der Sachleistung entstanden wären. Zusätzlich werden die Zuzahlung sowie 20 Prozent Abschlag für die entgangenen Rabatte abgezogen. Ist das gewählte Arzneimittel teurer als das TK-Rabattarzneimittel oder teurer als eines der drei preisgünstigsten Präparate, werden noch einmal 10 Prozent abgezogen.

Auch die AOK Plus erwartet nicht, dass der Patient in der Apotheke über die möglichen Kosten informiert wird. „Der Apotheker kann nur sagen, dass der Patient nicht erwarten kann, den vollen Preis zu erhalten“, sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Kasse will ihren Versicherten eigenen Angaben zufolge die Differenz zum Rabattvertrags-Arzneimittel in Rechnung stellen. Die Höhe der Verwaltungspauschale stehe noch nicht fest. Im März soll die neue Satzung beschlossen werden, in der die letzten Details geregelt werden.

Bei der AOK Bayern wird nach Angaben der Kasse derzeit an den letzten Details zur Kostenerstattung gearbeitet. Ende der Woche soll das Verfahren stehen. Mit Ausnahme der AOK Baden-Württemberg werde die Erstattung innerhalb der AOK-Landschaft relativ einheitlich geregelt werden, kündigte eine Sprecherin der Kasse an.


Die jeweiligen Regelungen zur Erstattung muss bei allen Kassen, die in mindestens zwei Bundesländern aktiv sind, letztlich das Bundesversicherungsamt genehmigen; bei regionalen Kassen die Landesaufsicht. Denn die Behörden müssen den Satzungsänderungen zustimmen. Viele Kassen weichen deshalb zunächst auf Übergangsregeln aus. Versicherte der KKH-Allianz müssen vorerst pauschal 40 Prozent der Kosten selbst tragen. In dieser Pauschale sind auch die der Kasse entgangenen Abschläge von Apotheke, Hersteller und Großhandel enthalten.

Die Information der Versicherten hat die Kasse selbst übernommen: „Wir haben in unserem Versichertenmagazin sowie im Internet über die Erstattung informiert. Bei Fragen darüber hinaus sind die Geschäftsstellen zuständig“, sagte eine Sprecherin.

Auch bei der DAK soll es zunächst eine vorläufige Pauschale geben - zur Höhe wollte sich die Kasse nicht äußern. Auch bei der Barmer wollte man die Erstattungspauschalen auf Nachfrage nicht veröffentlicht wissen.

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